Für eine eng abgegrenzte Erweiterung des Bebauungsplanes "Unterer Schneckenweg" entschied sich der Stadtrat. Das Ingenieurbüro Hohlwegler (Tauberbischofsheim) hatte dem Gremium als Entscheidungshilfe ein digitales Geländemodell vorgestellt. Diplom-Ingenieur Heinrich Hohlwegler wies darauf hin, das Gelände habe Neigungen bis zu 25 Prozent. Man musste bei der Planung deshalb verschiedene Trassenführungen überlegen.
Bei der "großen Lösung" würden alle Straßen eine Maximalsteigung von elf Prozent haben. Zulässig sind nach den Richtlinien zwölf bis 14 Prozent. Das vorgeschlagene Gelände reicht, vom Hochbehälter aus gerechnet, rund 300 Meter in das Fließenbachtal hinein (etwa bis auf Höhe des gegenüberliegenden Grundstückes Fließenbachtal 7). Dieser Plan würde zu Baugrundstücken zwischen 500 und 700 Quadratmetern Größe führen. Vereinzelt sind auch größere Parzellen vorgesehen.
Das Ingenieurbüro regte an, für das Gesamtkonzept einen Bebauungsplan bis zur Rechtsverbindlichkeit zu erstellen. Sollte diese vor 2001 gegeben sein, bräuchte man für dieses Gebiet keine Ausgleichsflächen vorzusehen. Nach der Genehmigung des Bebauungsplanes könnte man immer noch entscheiden, in welchen Bauabschnitten das Gelände dann tatsächlich erschlossen wird.
Der Stadtrat aber befürchtete, dass durch zusätzliche Wohneinheiten im Bereich Schneckenweg der Verkehr im Engstellenbereich der Obertorstraße vermehrt wird. Ferner diskutierte man über eine Teilbeplanung oder eine etappenweise Erschließung. Auch sei noch eine Besprechung mit den betroffenen Grundstückseigentümern notwendig.
Schließlich lehnte der Stadtrat mehrheitlich einen Bebauungsplan für das gesamte Gebiet ab. In einem zweiten Beschluss entschied man sich für ein kleineres räumlich abgegrenztes Gebiet, das schnellstmöglich Rechtsverbindlichkeit bekommen soll. Die Erschließungsplanung für diesen Bereich will man später durchführen.