Im Corona-Winter 2021 waren die Straßen zeitweise leer. Niemand durfte ohne triftigen Grund das Haus verlassen. Viele arbeiteten von zu Hause aus. Eine Folge waren weniger Unfälle. Für eine auf Verkehrsrecht spezialisierte Anwaltskanzlei aus Marktheidenfeld bedeuteten die Corona-Beschränkungen einen kräftigen Umsatzeinbruch. Die Kanzlei, die nun ihre anfänglich gewährten Überbrückungshilfen zurückzahlen sollte, klagte gegen den Ablehnungsbescheid. Eine erste Einschätzung des Würzburger Verwaltungsgerichts ließ jedoch keinen Zweifel daran, dass sie das Geld zurückzuzahlen hat.
Würzburg