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Wernfeld/Gössenheim: Wernfelder müssen "Grenzüberschreitungen" auf Sachsenheimer Gemarkung zurückbauen

Wernfeld/Gössenheim

Wernfelder müssen "Grenzüberschreitungen" auf Sachsenheimer Gemarkung zurückbauen

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    Vor Ort besichtigte der Gössenheimer Gemeinderat verschiedene Grenzbebauungen an der Gemarkungsgrenze Wernfeld/Sachsenheim. Hier möchte der Anlieger an Stelle des Carports einen einstöckigen Anbau errichten, der bis auf einen Meter an die Grenze heranreicht.
    Vor Ort besichtigte der Gössenheimer Gemeinderat verschiedene Grenzbebauungen an der Gemarkungsgrenze Wernfeld/Sachsenheim. Hier möchte der Anlieger an Stelle des Carports einen einstöckigen Anbau errichten, der bis auf einen Meter an die Grenze heranreicht. Foto: Helmut Hussong

    Bis direkt an die Gemarkungsgrenze von Sachsenheim wurde vor vielen Jahren das Wohngebiet in Wernfeld im Bereich "Rod" geplant. Im Laufe der Jahre haben einige Wernfelder Bauherren mit der Errichtung verschiedener Grün- und Grillanlagen, sowie Holzhalle und Carport ihren "Wirkungsbereich" schließlich über ihre eigene Grundstücksgrenze hinaus ausgedehnt. Nach einer Ortsbesichtigung in der jüngsten Gemeinderatsitzung, bekräftigte nun der Gössenheimer Gemeinderat seinen kürzlich gefassten Beschluss, dass jegliche Anlagen, die über die Gemündener Grenze hinaus errichtet wurden, zurückzubauen sind.

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