Icon Menü
Icon Schließen schliessen
Startseite
Icon Pfeil nach unten
Main-Spessart
Icon Pfeil nach unten
Marktheidenfeld
Icon Pfeil nach unten

RODEN: Wespenbussard steht nicht mehr im Weg

RODEN

Wespenbussard steht nicht mehr im Weg

    • |
    • |

    Es geht wieder mal um Windräder: Die Nachbargemeinde Urspringen lehnt die Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Roden ab. In seiner jüngsten Sitzung befasste sich der Rodener Gemeinderat mit dem vom Stadtplaner und Landschaftsarchitekt Bernhard Bartsch (Ing. Büro Bartsch, Neutraubling) geänderten fünften Entwurf des Teilflächennutzungsplanes zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen. Dieser war ausgelegt und 44 Behörden oder Träger öffentlicher Belange waren um Stellungnahme gebeten worden.

    Der Urspringer Rat bat Roden, nicht in unmittelbarer Nähe Urspringens Konzentrationszonen auszuweisen, die das Ortsbild gravierend stören. Lieber sollten in Waldgebieten Konzentrationszonen ausgewiesen werden. Außerdem verlangt die Gemeinde Urspringen, dass 160 Meter bis Oberkante Rotorblatt als maximale Höhe der Anlagen festgesetzt werden. Sollte den Bedenken nicht Rechnung getragen werden, behält sich Urspringen rechtliche Schritte vor.

    200 Meter Gesamthöhe üblich

    Planer Bartsch informierte in seiner Stellungnahme, dass im Entwurf der Konzentrationszonen keine nachbarliche Interessen unangemessen betroffen seien. Größere Flächen für Konzentrationszonen in Waldgebieten gebe es nach den vorliegenden Plänen nicht. Derzeit seien Festlandanlagen bis zu einer Gesamthöhe von rund 200 Metern gängig, erklärte Bartsch. Somit wäre die Wirtschaftlichkeit durch eine Höhenbegrenzung nicht mehr gegeben.

    Der jüngst beschlossene Kriterienkatalog des Planungsausschuss des regionalen Planungsverbands führe dazu, dass der Siedlungsabstand auf 1000 Meter erhöht werden müsse, schreibt Bartsch. Somit würden Konzentrationszonen an der Gemeindegrenze zu Urspringen entfallen. Den Belangen der Gemeinde Urspringen dürfte somit ausreichend Rechnung getragen werden. Dem schloss sich der Rodener Rat an.

    Die Regierung von Unterfranken bat, den Teilflächennutzungsplanes hinsichtlich der von der Regionalplanung aktuell beschlossenen Abstandskriterien, nämlich 1000 Meter zu allgemeinem Wohngebiet und zu Mischbauflächen, 500 Meter zu Außenbereichsanwesen und 300 Meter zu einem Gewerbegebiet anzupassen.

    Die Kreisgruppe Main-Spessart des Bund Naturschutz stimmt zu, fordert aber für weitere Planungsabschnitte eine differenzierte, aktuelle Bestandserhebung für Fledermäuse und Greifvögel. Von diesen Ergebnissen macht sie Zustimmung oder Ablehnung in Einzelfallprüfungen abhängig.

    LBV: Keine Brutaktivität

    Bei der Entwurfsplanung nistete ein Wespenbussard im Planungsbereich. Dieses Nest gibt es inzwischen nicht mehr. Darauf machte Hans-Peter Veit (Veit Consulting) aus Roden in seiner Stellungnahme aufmerksam. Der Horstbaum des Wespenbussards sei wegen forstlicher Belange gefällt worden. Der Landesbund für Vogelschutz könne keine Brutaktivität mehr bestätigen. Der Gemeinderat nahm den zwischenzeitlich geänderten Sachverhalt zur Kenntnis. Derzeit bestünden keine Anhaltspunkte, dass im Planungsgebiet ein Brutplatz oder regelmäßig aufgesuchte Nahrungshabitate des Wespenbussards vorliegen.

    Auf Ebene des Flächennutzungsplanes sei somit die Grundlage für einen Ausschluss des Gebiets entfallen, heißt es im Beschluss des Gremiums. Das Fachkonzept und der sachliche Teilflächennutzungsplan seien zu ändern, das Ausschlussgebiet mit einem Radius von 1000 Metern um den ehemaligen, nicht mehr vorhandenen Horstbaum entfällt.

    Der Gemeinderat Roden billigte den geänderten Entwurf der 5. Änderung des Teilflächennutzungsplanes Windkraftanlagen und beauftragte die Verwaltungsgemeinschaft Marktheidenfeld mit der erneuten öffentlichen Auslegung.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden