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Lohr: Widerspruch gegen Funk-Wasserzähler hinfällig

Lohr

Widerspruch gegen Funk-Wasserzähler hinfällig

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    Rund 5000 digitale Wasserzähler sind im Lohrer Stadtgebiet verbaut. Bei rund 100 davon war die Funk-Funktion bislang deaktiviert.
    Rund 5000 digitale Wasserzähler sind im Lohrer Stadtgebiet verbaut. Bei rund 100 davon war die Funk-Funktion bislang deaktiviert. Foto: Klaus Fleckenstein

    In Lohr beziehen rund 5000 Kunden Trinkwasser von den Stadtwerken. Zum nahenden Jahreswechsel steht das Ablesen der Zählerstände an. Bei den allermeisten geschieht dies zeitsparend per Funk. Ein Auto der Stadtwerke fährt durch die Straßen und empfängt das von den Zählern gesandte Signal. Rund 100 Lohrer Wasserkunden jedoch haben der Aktivierung der Funk-Funktion an ihrer Wasseruhr widersprochen. Nun aber sind diese Widersprüche aufgrund eines Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hinfällig.

    Der Stadtrat ebnete in seiner Sitzung am Montag per Änderung der betreffenden Satzung den Weg dafür, dass künftig auch in Lohr alle bislang noch nicht funkenden Wasserzähler aktiviert werden können. Wie genau die praktische Umsetzung aussehen wird, ist indes noch offen.

    Gemeindeordnung geändert

    Wie Stadtwerke-Chef Johannes Goßmann zu Beginn erklärte, sah die Bayerische Gemeindeordnung bislang vor, dass Wasserkunden dem Aktivieren des Funkbetriebs digitaler Wasserzähler widersprechen konnten. Allerdings nicht etwa aufgrund gesundheitlicher Bedenken, sondern ausschließlich aufgrund des Datenschutzes. Begründung: Es wäre durch die Funkzähler theoretisch möglich, abzulesen, wann in welchem Haushalt wie viel Wasser verbraucht wird.

    Nun jedoch hätten sich die Vorgaben der Bayerischen Gemeindeordnung geändert, so Goßmann. Es gebe kein Recht mehr auf Widersprüche. Die bisherigen Widersprüche seien nichtig. Der Stadtrat beschloss daher einstimmig, den bisherigen Passus dazu aus der Lohrer Wasserabgabensatzung zu streichen. Gleichzeitig wurde in die Satzung die Formulierung aufgenommen, dass der Hausbesitzer den Mitarbeitern der Stadtwerke im Bedarfsfall nicht nur zum Ablesen, sondern auch zum Austausch eines Trinkwasserzählers den Zutritt zu gewähren hat.

    Welche Auswirkungen das für die bislang dem Funkbetrieb widersprechenden Hausbesitzer haben wird, blieb indes unklar. Goßmann sagte dazu, dass man noch nicht entschieden habe, wie man nun verfahre. Denkbar sei, mit der Aktivierung der Funkfunktion zu warten, bis die betreffenden Zähler ohnehin ausgetauscht werden müssten, was allerdings Jahre dauern könne. Nicht geplant ist hingegen, die bislang deaktivierte Funk-Funktion an diesen Zählern zeitnah zu aktivieren.

    Anders, so Goßmann, sehe es aus, wenn die betreffenden Hausbesitzer dies wünschten. Bislang habe man Haushalte ohne aktive Funk-Wasseruhr dazu aufgefordert, den Verbrauch einmal jährlich zu melden. Wenn diese Aufforderung missachtet worden sei, habe man ein Zwangsgeld verhängt. "Spätestens dann kamen die Zählerstände rein", so Goßmann.

    Verbot von Poolfüllung möglich

    Der Stadtrat beschloss am Montag noch weitere Änderungen der Wasserabgabesatzung, wobei mögliche Auswirkungen des Klimawandels eine Rolle spielten. Konkret geht es darum, dass die Stadt künftig bei vorhandenem oder bereits bei drohendem Wassermangel für ganze Siedlungsbereiche wie etwa Stadtteile bestimmte Trinkwassernutzungen untersagen kann. Als Beispiel nannte Goßmann das Befüllen von Pools.

    Bislang sei ein solcher Schritt nicht nötig gewesen, so der Stadtwerkechef. Er hoffe auch, dass er nicht notwendig werde. Durch die Änderung der Satzung sei man nun für einen solchen Fall aber zumindest gewappnet.

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