Als kompliziert wird manchmal das bayerische Kommunalwahlrecht bezeichnet. Aber das ist schlicht falsch. Richtiger wäre es, von einem besonders wählerfreundlichen Kommunalwahlrecht zu sprechen. Geregelt ist es im Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz. Was das für Folgen haben kann, sei hier am Beispiel der Marktheidenfelder Stadtratswahl erklärt.
Marktheidenfeld