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RODEN: Windrad-Streit geht in die nächste Runde

RODEN

Windrad-Streit geht in die nächste Runde

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    Die Gemeinde Roden erhebt Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgericht in Würzburg gegen dessen jüngste Entscheidung zur Errichtung einer Windkraftanlage der Firma Veit Roden Energiekonzept & Cooperationen.

    Hintergrund: Diese Firma möchte auf der Anhöhe zwischen Roden, Urspringen und Ansbach eine 200 Meter hohe Windkraftanlage bauen und betreiben. Der Rat lehnte diesen Antrag ab mit Blick auf ein laufendes Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes mit Ausweisung für Windkraftzonen und der damit verbundenen Höhenbeschränkung auf 150 Meter über Grund. Das Landratsamt Main-Spessart stellte daraufhin die Entscheidung über Errichtung und Betrieb dieser Windkraftanlage bis August 2015 zurück. Gegen diesen Zurückstellungsbescheid stellte die Firma nun einen Antrag auf Eilrechtsschutz beim Verwaltungsgericht Würzburg und bekam Recht. Das Gericht lehnte die geplante Höhenbeschränkung ab mit der Begründung, dass der Windenergie an geeigneten Standorten genügend Raum zuzugestehen ist.

    Solche Beschränkungen seien nur dann erforderlich, wenn Windräder betroffene Schutzgüter unverhältnismäßig beeinträchtigen. Dies aber sei laut Gericht in Roden nicht zu erwarten. Landschaftsschutz, Denkmalpflege und Schutz der Wohnbebauung würden nicht oder nur in geringem Maße berührt (wir berichteten). Gegen diesen Bescheid klagt nun wiederum die Gemeinde Roden.

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