Bei der Beauftragung des Schornsteinfegers haben Hauseigentümer weitgehend freie Hand. Die Feuerstättenschau gehört jedoch weiterhin zu den "hoheitlichen Aufgaben" des Bezirksschornsteinfegers. Ein Ehepaar aus dem Landkreis Main-Spessart hat nun mit einer Klage vor dem Würzburger Verwaltungsgericht vergeblich versucht, einen anderen als den in ihrer Region bevollmächtigten Schornsteinfeger mit der Feuerstättenschau in ihrem Anwesen zu beauftragen. Das Paar begründete die Klage mit einem gestörten Vertrauensverhältnis. Eine weitere Zusammenarbeit sei "schlichtweg unzumutbar", heißt es in der Klageschrift.
Würzburg