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Marktheidenfeld: Zahnarzt Göbel darf Zweigpraxis in Marktheidenfeld weiterbetreiben

Marktheidenfeld

Zahnarzt Göbel darf Zweigpraxis in Marktheidenfeld weiterbetreiben

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    Zahnarzt Dr. Volkmar Göbel darf seine Zweigpraxis im ehemaligen Krankenhaus Marktheidenfeld weiter betreiben. 
    Zahnarzt Dr. Volkmar Göbel darf seine Zweigpraxis im ehemaligen Krankenhaus Marktheidenfeld weiter betreiben.  Foto: Lucia Lenzen

    Der Zahnarzt Dr. Volkmar Göbel ist erleichtert: Er darf seine Zweigpraxis in den Räumen des ehemaligen Krankenhaus Marktheidenfeld als solche weiterbetreiben. Mitte letzter Woche hatte der mündliche Verhandlungstermin stattgefunden, an dem es um die Zulassung ging. Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns (KZVB) hatte den Betrieb der Zweigpraxis 2023 nicht mehr genehmigt. Begründet wurde dies mit der Überversorgung Marktheidenfelds mit Zahnärzten. Göbel hatte daraufhin Widerspruch eingelegt.

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