Das Würzburger Verwaltungsgericht hat die Klage eines Ehepaars gegen ein absolutes Halteverbot abgewiesen, das der Markt Zellingen im Oktober 2019 im Wendehammer vor dessen Haustür eingerichtet hatte. Im Markt gibt es noch mehr Wendehämmer, in denen auch geparkt wird. Ein Halteverbot ist jedoch in keinem von ihnen angeordnet. Das Paar, das hier seit knapp 30 Jahren wohnt, hatte zuvor jahrelang den Randbereich dazu genutzt, um zwei Fahrzeuge abzustellen. Auf dem Grundstück selbst gibt es nur einen Stellplatz.
Zellingen