Damit die 21. Änderung des Zellinger Flächennutzungsplanes zügig erfolgen kann, wird die neue Festsetzung von rund vier Hektar Fläche an der Zellinger Umgehungsstraße als Gewerbe- oder Mischgebiet (Änderungsbereich drei und zwei) zurückgenommen. Der Flächennutzungsplan ist generell als Absichtserklärung für die nächsten 20 Jahre zu sehen.
Zudem muss die Offenlage der Planung wiederholt werden, weil nicht alle landesweit tätigen Umweltverbände beteiligt (angeschrieben wurden). Deshalb konnte zum Beispiel der Deutsche Alpenverein nicht Stellung nehmen.
Im Bereich östlich der Zellinger Umgehungsstraße, der grob zwischen dem Leinacher Weg und dem Gewerbegebiet Stützenbergstraße liegt, verlaufen der Geisgraben und der Leinacher Bach. Teile der Flächen stehen beim 100-jährigen Hochwasser unter Wasser, was der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen nicht bekannt war.
Größerer Bereich des Gewerbegebiets von Hochwasser bedroht
Der Überschwemmungsbereich des aus zwei Gräben bestehenden Geisgrabens wurde 20. Oktober 1987 festgesetzt. Das Überschwemmungsgebiet des Leinacher Baches hat das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg zuletzt im Mai 2011 vorgenommen. Nach den Berechnungen würde ein größerer Bereich des Gewerbegebiets sowie fast das gesamte Mischgebiet einmal in 100 Jahren von Hochwasser überschwemmt.
Die Ausweisung von Baugebieten in Überschwemmungsbereichen ist grundsätzlich untersagt, es sind aber Ausnahmegenehmigungen denkbar. Das soll nun geklärt werden, der Bereich könnte dann bei der 22 Änderung wieder Gewerbe- und Mischgebiet dargestellt werden. Der Gemeinderat billigte einstimmig den entsprechend geänderten Entwurf der 21. Änderung und beschloss die nochmalige öffentliche Auslegung und die nochmalige Beteiligung von Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Keine Einwände hatte der Gemeinderat gegen den Bau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in der Siedlungsstraße 16 in Duttenbrunn. Die Planung privater Bauherren sieht ein Satteldach mit 25 Grad Neigung vor, was flacher ist als vom Bebauungsplan vorgegeben. Weil die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und es bereits Bezugsfälle im Baugebiet "Dürre Wiesen, Neubrunn II"gibt, erteilte der Gemeinderat hierfür eine Befreiung.
Die Sitzung wurde von der zweiten Bürgermeisterin Andrea Heßdörfer geleitet, weil sich der erste Bürgermeister entschuldigt hatte.