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Bad Mergentheim: Düngeverordnung: Ausnahmen für kleine Betriebe

Bad Mergentheim

Düngeverordnung: Ausnahmen für kleine Betriebe

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    Flüssige organische Düngemittel einschließlich Gärresten dürfen nach der Düngeverordnung (DüV) seit 1. Februar auf bestelltem Ackerland nur noch streifenförmig auf den Boden aufgebracht oder direkt in den Boden eingebracht werden.

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