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Bad Mergentheim: Düngeverordnung: Ausnahmen für kleine Betriebe

Bad Mergentheim

Düngeverordnung: Ausnahmen für kleine Betriebe

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    Flüssige organische Düngemittel einschließlich Gärresten dürfen nach der Düngeverordnung (DüV) seit 1. Februar auf bestelltem Ackerland nur noch streifenförmig auf den Boden aufgebracht oder direkt in den Boden eingebracht werden.

    Da für Betriebe mit weniger als 15 Hektar landwirtschaftlicher Fläche die Einhaltung dieser Vorgaben unzumutbar sei, hat das Landratsamt Main-Tauber-Kreis eine Allgemeinverfügung erlassen, die Ausnahmen regelt. Diese Vorgaben müssen unbedingt eingehalten werden, teilt das Landwirtschaftsamt des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis mit. Auch die übrigen Bestimmungen der Düngeverordnung sind weiterhin in vollem Umfang gültig.

    Die Allgemeinverfügung ist unter www.main-tauber-kreis.de/oeffentliche-bekanntmachungen einsehbar und liegt im Landwirtschaftsamt, Wachbacher Str. 52, in Bad Mergentheim zur Einsicht aus. Fragen beantwortet das Landwirtschaftsamt unter den Telefonnummern (07931) 4827-6324, 6351 und -6303.

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