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Tauberbischofsheim: Ein neuer Corona-Fall im Main-Tauber-Kreis am Montag

Tauberbischofsheim

Ein neuer Corona-Fall im Main-Tauber-Kreis am Montag

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    Ein Corona-Plakat hängt am Stuttgarter Planetarium. Um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, ist das öffentliche Leben weitgehend zurückgefahren.
    Ein Corona-Plakat hängt am Stuttgarter Planetarium. Um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, ist das öffentliche Leben weitgehend zurückgefahren. Foto: Marijan Murat, dpa

    Im Main-Tauber-Kreis ist am Montag eine neue Coronavirus-Infektion gemeldet worden. So liegt die Anzahl der bestätigten Fälle im Landkreis bei 120. Zudem stellte das Land einen Bußgeldkatalog bei Verstößen gegen die Corona-Verordnung vor.

    Das schreibt das Landratsamt in einer Pressemitteilung. Die betroffene Person lebt im Gebiet der Stadt Freudenberg und befindet sich in stationärer Behandlung. Kontaktpersonen werden ermittelt und auch für sie wird häusliche Isolation angeordnet.

    Empfindliche Bußgelder bei Verstoß gegen die Corona-Verordnung

    Wer sich nicht an die Landesverordnung zur Eindämmung des Coronavirus hält, drohen empfindliche Bußgelder. Das Land Baden-Württemberg hat am Sonntag einen entsprechenden Bußgeldkatalog veröffentlicht.

    Bei einem Aufenthalt im öffentlichen Raum mit mehr als zwei Personen kann die Polizei ein Bußgeld von 100 bis 1000 Euro pro Person verhängen.

    Wer eine eigentlich geschlossene Einrichtung wie beispielsweise einen Frisörsalon, eine Bar oder einen Club weiterhin betreibt, muss 2500 bis 5000 Euro bezahlen.

    Personen, die eine für den Besucherverkehr geschlossene Einrichtung wie ein Krankenhaus oder Pflegeheim betreten, riskieren ein Bußgeld von 250 bis 1500 Euro.

    Bei wiederholten Verstößen stehen Bußgelder bis zu 25 000 Euro im Raum.

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