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Mellrichstadt: 3G-Regel gilt in der Kreisgalerie und im Kloster Wechterswinkel

Mellrichstadt

3G-Regel gilt in der Kreisgalerie und im Kloster Wechterswinkel

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    In der Kreisgalerie Mellrichstadt (im Bild) und dem Kloster Wechterswinkel gilt die 3G-Regel.
    In der Kreisgalerie Mellrichstadt (im Bild) und dem Kloster Wechterswinkel gilt die 3G-Regel. Foto: Rudolf Weinert

    Ab sofort gilt aufgrund des gestiegenen Inzidenzwertes im Landkreis Rhön-Grabfeld laut einer Pressemitteilung die 3G-Regel. Dies betrifft demnach auch die beiden Häuser der Kulturagentur Rhön-Grabfeld: Die Kreisgalerie im Alten Spital in Mellrichstadt sowie das Kloster Wechterswinkel.

    Ab sofort findet für alle Veranstaltungen im Innenraum sowie die Veranstaltungsgastronomie und den Betrieb der Museumscafés die 3G-Regel Anwendung. Das bedeutet konkret, dass nur geimpfte, genesene oder getestete Personen Zugang zu den Innenräumen beziehungsweise Veranstaltungen erhalten und von allen Gästen ein entsprechender Nachweis vorzulegen ist. Davon sind zunächst insbesondere die Konzerte „Peter und der Wolf“ sowie „Out of the box“ am Samstag, 11. September, betroffen.

    Wichtig zu wissen ist darüber hinaus, dass für Kinder folgende Ausnahmeregelungen gelten: Kinder bis zum sechsten Geburtstag sowie noch nicht eingeschulte Kinder stehen getesteten Personen gleich. Sie sind also von der Testpflicht ausgenommen. Ebenso gilt dies für Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen.

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