Die Gemeinde Aubstadt hat die Firma Kommunalberatung Bitterwolf GmbH aus Greding beauftragt die Geschossflächenaufmaße in der Gemeinde zu erheben. Start dafür ist am Dienstag, 22. Mai. Zu den Aufgaben der Firma zählen sowohl die Ermittlung der Geschossflächen pro Anwesen als auch die Information und Beratung der Eigentümer. Aus Gründen des Datenschutzes und der Vertraulichkeit ist es notwendig, die Aufnahme der Flächen mit dem Eigentümer oder dem schriftlich Bevollmächtigten durchzuführen, heißt es in einem Schreiben der Gemeinde.
Vermesser sollen Zutritt zum Grundstück erhalten
Um Verständnisschwierigkeiten und Missverständnissen vorzubeugen wird ein persönliches Gespräch vor Ort empfohlen. Aus diesem Grund bittet die Gemeinde, den jeweiligen Vermessern zu erlauben, das Grundstück zu betreten. Hilfreich wäre es zudem in vielen Fällen, wenn vorhandene Baupläne zur Einsichtnahme bereitgestellt werden.
Die Aufmesser bleiben vor Ort
Wenn die Mitarbeiter der Kommunalberatung Sie als Eigentümer nicht zuhause antreffen, ein Kontakt aber notwendig erscheint, erhalten die betroffenen Hauseigentümer eine Information, die in den Briefkasten eingeworfen wird. Auf dem Zettel stehen der Name und die Handynummer des jeweiligen Aufmessers, um einen Termin zu vereinbaren. Alle Aufmesser bleiben während der Aufmaßarbeiten vor Ort, daher sind auch Termine nach 17 Uhr möglich.
Die Daten werden nach den Außenmaßen der einzelnen Geschosse aufgenommen, was nicht mehr als 15 Minuten in Anspruch nimmt. Wenn im ausgebauten Dachgeschoß ein Stauraum oder eine Abmauerung vorhanden sind, bedarf es einer örtlichen Einsicht, um die exakten Maße feststellen zu können, heißt es in dem Gemeindeschreiben weiter. Gleiches gilt bei Gebäuden, die nur teilunterkellert sind. Ist eine Bewertung nur von außen möglich, sind die Mitarbeiter der Firma angehalten, alle Geschossflächen als beitragspflichtig einstufen.
Jeder Eigentümer erhält nach Abschluss der Aufmaßarbeiten ein Informationsschreiben sowie das für Ihn und sein Objekt maßgebliche Aufmaßblatt mit der Möglichkeit zur Prüfung. Auf diesen Blättern sind alle erhobenen, beitragspflichtigen Flächen ersichtlich.