Das Angeln am Rothsee ist ab Samstag, 1. Mai, unter Einhaltung der aktuell geltenden Corona-Regeln gestattet. Der Angelsportverein bittet darum, Abstand zu halten und Gruppenbildung unbedingt zu vermeiden. Außerdem sind die Hinweise vor Ort zu beachten.
Die Angelkarten sind mit gültigen Fischereischein in der Fischerhütte zu erhalten. In der Hütte ist das Tragen einer FFP2-Maske erforderlich.
Solange die Corona-Einschränkungen weiter anhalten und gelten, bietet die Fischerhütte Getränke und Speisen nur zum Mitnehmen an. Die veränderten Öffnungszeiten während der Corona-Pandemie sind tagesaktuell der Website der Fischerhütte Rothsee unter www.fischerhuette-rothsee.de zu entnehmen beziehungsweise unter Tel.: (09772) 1677 zu erfragen.