Suhl (it) Seit voriger Woche wird am Amtsgericht Suhl gegen einen ehemaligen leitenden Gynäkologen des Suhler Klinikums wegen fahrlässiger Tötung verhandelt. Der 65-jährige Professor soll verantwortlich für den Tod einer jungen Frau sein, die im Jahre 2000 an den Spätfolgen einer Totgeburt gestorben war.
Am 1. Februar 1997 war die damals 36 Jahre alte Oberhoferin in einem Schockzustand in die Suhler Klinik eingeliefert worden. Die unter Sehstörungen und teilweiser Bewusstlosigkeit leidende Frau war erst einen Tag zuvor aus der Klinik entlassen worden, wo sie am 27. Januar eine Totgeburt erlitten hatte. Wie die Meininger Staatsanwaltschaft dem Arzt nun vorwirft, soll er trotz extrem hoher Entzündungswerte und unklarer Diagnose die Patientin in das damalige Landesfachkrankenhaus für Psychiatrie und Neurologie in Hildburghausen überwiesen haben.
Die Anklagebehörde ist der Auffassung, dass der Arzt es unterlassen hat, weiter gehende Untersuchungen zur Abklärung der Entzündungswerte zu veranlassen. Die am 4. Februar 1997 festgestellte Thrombose sei deshalb zu spät erkannt worden. Nach Meinung mehrerer Experten habe dies am 10. Oktober 2000 zum Tod der jungen Frau geführt.
In der Verhandlung am Amtsgericht Suhl hat der Angeklagte ein Verschulden am Tod der Patientin bestritten. Wie er angab, habe er die Patientin in die Neurologie überwiesen und nicht in die Psychiatrie. Vier Sachverständige, darunter Gynäkologen, trugen ihre teilweise widersprüchlichen Gutachten vor.
Der Frage, ob der Gynäkologe die Thrombose hätte erkennen können und die Frau zur Beobachtung länger in der Frauenklinik hätte bleiben müssen, wird am 21. März weiter nachgegangen werden. Dann wird mit Hilfe weiterer Gutachter und Zeugen geklärt, ob der Mediziner einen groben Behandlungsfehler beging, als er die Frau nach Hildburghausen überwies.