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BAD NEUSTADT: Asylantin aus Bad Königshofen: Zu krank für die Ausweisung

BAD NEUSTADT

Asylantin aus Bad Königshofen: Zu krank für die Ausweisung

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    Gesundheitliche Probleme bewahrten eine 25-jährige iranische Asylbewerberin aus der Gemeinschaftsunterkunft Bad Königshofen zunächst davor, dass sie aus Rhön-Grabfeld nach Italien gebracht wurde. Wie ein Bekannter von ihr aus Würzburg, der sich um Asylbewerber kümmert, mitteilt, habe die Frau starkes Rheuma. Sie habe sich mehrfach am Frankfurter Flughafen erbrochen, von wo sie nach Italien gebracht werden sollte. Die Flughafenpolizei habe der Frau dann Reiseunfähigkeit bestätigt. Dann sei sie wieder in die Gemeinschaftsunterkunft nach Bad Königshofen gebracht worden.

    Die Frau, die seit Juli 2013 in Rhön-Grabfeld lebt, wurde am Mittwoch von Polizeibeamten zum Flughafen Frankfurt gebracht – eine normale, gesetzlich vorgesehene Vorgehensweise, wie Achim Ost, Leiter der Ausländerbehörde am Landratsamt, erklärt. In dem konkreten Fall habe es sich nicht um eine Abschiebung in das Heimatland Iran gehandelt, sondern um eine Überführung nach Italien. Dort habe die Frau bereits einen Asylantrag gestellt, womit italienische Behörden zuständig seien.

    Von gesundheitlichen Problemen sei der Ausländerbehörde im Vorfeld nichts bekannt gewesen, sonst wäre die Aktion nicht angelaufen, so Ost. Dass sich die Iranerin derzeit in einem Krankenhaus aufhält, wie ihr Bekannter auf Nachfrage der Main-Post erklärt, davon wisse Ost nichts.

    Nach Auskunft von Rechtsanwalt Joachim Schürkens aus Schweinfurt, sei in dem konkreten Fall rechtlich klar, dass die Frau nach Italien zurückkehren muss. Eine Klage gegen den Bescheid habe keine aufschiebende Wirkung. Er moniert aber, dass es nicht in Ordnung sei, wenn betroffene Personen ohne Vorankündigung plötzlich Besuch von der Polizei bekommen, die sie dann wegbringt. Das sei nicht überall so. In diesem Fall wurde die 25-jährige Iranerin in ihrem unverschlossenen Zimmer, dessen Türschloss defekt war, im Schlaf überrascht, so ihr Bekannter.

    Ost von der Ausländerbehörde bestätigt, dass keine Vorankündigung erfolgte. Gerade Alleinstehende seien oft nicht anzutreffen, wenn der Termin bekannt ist. Bei Familien sei das anders. Natürlich habe die Frau aber einen Bescheid bekommen. Sie habe mit dem Vollzug rechnen müssen. Außerdem sei es möglich, gemeinsam mit der Ausländerbehörde einen freiwilligen Termin festzulegen.

    Wenn die Frau wieder gesund ist, muss sie erneut mit Besuch der Polizei und der Ausreise nach Italien rechnen. So sei die rechtliche Lage, erklärt Ost auf Nachfrage der Main-Post.

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