Eine angepasste Entwässerungssatzung und eine Beitrags- und Gebührensatzung verabschiedete der Aubstädter Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung. Die Berechnung des Niederschlagswassers aller versiegelten Flächen fließt jetzt in die Abrechnungen mit ein. Die Firma Schneider & Zajontz hat die Erhebungen durchgeführt. Das habe gut geklappt, sagte Bürgermeister Burkhard Wachenbrönner. 90 Prozent der Bürger haben ihre Auskünfte abgegeben, der Rest wurde geschätzt.
Wie bereits berichtet, musste wegen einer Beschwerde die Erfassung des Abwassers in Aubstadt neu geordnet werden. In der letzten Bürgerversammlung war das Verfahren vorgestellt worden, jetzt liegen die Ergebnisse vor. Der Geschäftsstellenleiter der Verwaltungsgemeinschaft, Michael Heß, erläuterte die Satzung, die entsprechend der Mustersatzung teilweise neu formuliert wurde. Zunächst werden die Kanalarten wie Schmutzwasser-, Mischwasser- und Regenwasserkanäle genau definiert, dann folgen Erklärungen und Ausnahmen, zum Beispiel über das Anschluss- und Benutzungsrecht, wann eine Befreiung vom Benutzungszwang erteilt wird und welche Stoffe auf keinen Fall in die Kanalisation gelangen dürfen. Der neuen Satzung wurde einstimmig zugestimmt.
Wie Heß erläuterte, gibt es in Aubstadt 287 Anschlüsse für Schmutzwasser. Bei einem Standardanschluss bleibt die Grundgebühr für das Abwasser bei 145 Euro jährlich. Gesetzlich erlaubt ist, bis zu 60 Prozent der Abwasser-Betriebskosten auf die Grundgebühr umzulegen. 40 Prozent werden über den Verbrauch verrechnet. Hier liegt jetzt der Kubikmeterpreis bei 1,67 Euro, vorher waren es 1,69 Euro. Für das Niederschlagswasser werden 0,16 Euro pro Quadratmeter versiegelter Fläche berechnet.
Flächen, die ihr Regenwasser auf dem eigenen Grundstück versickern, wurden abgezogen, Pflasterungen wurden – je nach Durchlässigkeit – teilweise angerechnet. Dass es sich nicht lohnt, größere Investitionen vorzunehmen, um beispielsweise Pflaster durch Rasengittersteine zu ersetzen, zeigt die Berechnung der Gebühren. Für ein normales Einfamilienhaus kommen Kosten von ungefähr 30 bis 40 Euro jährlich dazu.
Keine Gebühren bei einem eigenen Brunnen
Wer einen eigenen Brunnen hat und mit dem Wasser den Garten gießt, muss keine Gebühren zahlen. Wer jedoch mit eigenem Brunnen- oder Zisternenwasser seine Toilettenspülung bedient, muss eine Uhr einbauen oder er wird mit 15 Kubikmeter pro Person und Jahr geschätzt. Für Vielverbraucher lohnt sich die Schätzung, wer wenig verbraucht, kommt mit der Uhr besser weg. Laut Heß wird pro Person ein Trinkwasserverbrauch von ungefähr 35 Kubikmeter im Jahr angesetzt, so kann man die Nutzung nachvollziehen.
Die Satzung und die Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung werden zunächst im Landratsamt geprüft und treten in Kraft, sobald sie im Amtsblatt der Kreisstadt veröffentlicht wurden. Dann ist sie auch auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft einsehbar. "Wir sind jetzt gesetzeskonform", versicherte Hess.
Förderantrag für neues Feuerwehrfahrzeug
Bekannt gegeben nach Entfallen der Geheimhaltungsgründe wurde die Annahme eines Nachtragsangebots für die Baumaßnahme Dorferneuerung im Bereich NES 4, den Kanalbau betreffend, auch der Erneuerung eines Schachtes und der Tieferlegung der Grabenverrohrung in der Raiffeisenstraße wurde zugestimmt. Für die Ersatzbeschaffung eines Feuerwehrfahrzeugs LF 10 beschloss der Gemeinderat, einen Förderantrag über die Verwaltung stellen zu lassen.
Aus gegebenem Anlass machte der Bürgermeister darauf aufmerksam, dass aus gemeindeeigenen Brunnen nur haushaltsübliche Mengen Wasser entnommen werden dürfen, also 30 bis 50 Liter pro Tag.