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Unterebersbach: Auch in Zukunft keine Windräder in der Gemeinde Niederlauer

Unterebersbach

Auch in Zukunft keine Windräder in der Gemeinde Niederlauer

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    Der kommunale Wärmeplan in Niederlauer ermittelt, wie derzeit im Ort geheizt wird und zeigt auf, ob es sinnvolle Konzepte für Nah- oder Fernwärme im Ort gibt.
    Der kommunale Wärmeplan in Niederlauer ermittelt, wie derzeit im Ort geheizt wird und zeigt auf, ob es sinnvolle Konzepte für Nah- oder Fernwärme im Ort gibt. Foto: Heike Beudert

    Informiert wurden die Gemeinderäte in ihrer jüngsten Sitzung über eine Teil-Fortschreibung des Regionalplans zum Ausbau von Windenergie. Das Gemeindegebiet von Niederlauer bleibt weiterhin frei von Windrädern. "Niederlauer leistet seinen Beitrag bei der Photovoltaik", war der Tenor in der Gemeinderatssitzung.

    Weitere für Windmühlen geeignete Flächen werden im Landkreis Rhön-Grabfeld bei Schönau und Rödelmaier ausgewiesen. Wie Timo Schmitt von der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt mitteilte, seien ausschließlich Vorschläge aus den Gemeinden berücksichtigt worden. Burglauer und Hohenroth hätten zwar Flächen gemeldet, diese seien allerdings zu klein und kommen nicht in Frage, so Schmitt weiter.

    In Niederlauer soll es weiterhin eine Stellplatzsatzung geben

    In Niederlauer soll weiterhin eine KFZ-Stellplatzssatzung gewährleisten, dass bei Bauvorhaben Parkplätze nachgewiesen werden müssen. Die bestehende Satzung soll deshalb neuen gesetzlichen Vorgaben angepasst werden, beschloss der Gemeinderat.

    Es wird auch weiterhin keine Windräder in Niederlauer geben. Denn geeignete Flächen wie hier bei Poppenlauer (Landkreis Bad Kissingen) gibt es im Gemeindegebiet nicht.
    Es wird auch weiterhin keine Windräder in Niederlauer geben. Denn geeignete Flächen wie hier bei Poppenlauer (Landkreis Bad Kissingen) gibt es im Gemeindegebiet nicht. Foto: Heike Beudert

    "Nötig ist die Anpassung, weil künftig im bayerischen Baurecht keine generelle Stellplatzpflicht mehr existiert", erläuterte Timo Schmitt den Gemeinderäten. Diese Änderung sei eine Konzession an die Großstädte, damit das Bauen dort wieder erschwinglicher werde. Über eigene Satzungen können die Kommunen jedoch weiterhin gewährleisten, dass Stellplätze nachgewiesen werden müssen. Allerdings lockert der Gesetzgeber für Bauherren die Rahmenbedingungen, was in der neuen Satzung berücksichtigt sein muss.

    Informiert wurden die Gemeinderäte, dass alle sieben Mitgliedsgemeinden in der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt gemeinsam ein Planungsbüro mit der Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung beauftragen. Wie Timo Schmitt auf Nachfrage versicherte, wird aber jede Kommune ihren individuellen Wärmeplan erhalten. Bezuschusst wird das Gutachten für Niederlauer mit einem Pauschalbetrag von 34.800 Euro. Dieses Geld reiche aus, teilte Schmitt mit.

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