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Würzburg: Bad Neustadt: Falsche "Heilerinnen" zu Haftstrafen verurteilt

Würzburg

Bad Neustadt: Falsche "Heilerinnen" zu Haftstrafen verurteilt

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    Vom Schöffengericht in Würzburg (Symbolbild) wurden zwei Schwestern wegen schwerem Bandendiebstahl unter anderem zu Freiheitsstrafen von zwei Jahren und sechs Monaten und drei Jahren und einen Monat verurteilt.
    Vom Schöffengericht in Würzburg (Symbolbild) wurden zwei Schwestern wegen schwerem Bandendiebstahl unter anderem zu Freiheitsstrafen von zwei Jahren und sechs Monaten und drei Jahren und einen Monat verurteilt. Foto: Thomas Obermeier

    Straßen-Heilerinnen sind die russische Variante zu Enkeltrick-Betrügern und falschen Polizisten: Sie segnen Geldscheine und versprechen eine heilende Wirkung, je dicker das  Geld- Bündel ist, umso schneller. Zwei Angehörige einer  Familien-Bande aus Minsk, Schwestern, 38 und 49 Jahre alt, sind vom Schöffengericht in Würzburg wegen schwerem Bandendiebstahl unter anderem zu Freiheitsstrafen von zwei Jahren und sechs Monaten und drei Jahren und einen Monat verurteilt worden.

    Typisch für die sogenannten "Wunder- Heilerinnen": Sie sprechen Russisch wie ihre Opfer, fast immer alte Frauen, und suchen Städte und dort Stadtteile auf, wo viele Spätaussiedler aus der ehemaligen Sowjetunion wohnen. Den Frauen sagen sie "auf den Kopf" zu, dass sie krank seien und dass sie helfen könnten und zwar kostenlos.Tatorte waren unter anderem  Bad Neustadt und Hof.

    Trickbetrüger geraten an die Schwester eines früheren Opfers

    Dass zwei Angehörige der Bande im Januar 2019 festgenommen werden konnten,  war "Kommissar Zufall" zu verdanken. Sie hatten gegen Abend auf dem Marktplatz in Bad Neustadt eine Frau angesprochen, die übliche Show abgezogen und da erinnerte die sich sofort, dass ihre Schwester im September 2018 unter genau diesen Umständen viel Geld verloren hatte.

    Sie "spielte" mit, sagte, sie habe 10 000 Euro daheim und hole die Scheine, tatsächlich verständigte sie jedoch die Polizei und als sie dann - ohne Geld – zurückkam und nur so tat als ob, griffen die observierenden Polizeibeamte zu. Zwei Familienangehörige aus der Bande, vermutlich die Mutter der beiden Angeklagten und eine Enkelin, sollen zu der Zeit auch auf dem Marktplatz gewesen sein, konnten sich aber rechtzeitig nach Weißrussland absetzen. Ihre DNA-Spuren sind an einer "Weihwasser"-Flasche  gesichert worden.

    Die "Behandlung" begann meist in einer nicht ganz so belebten Seitenstraße mit dem Segnen einiger Geldscheine. Dann kam "zufällig" eine Komplizin vorbei, fragte die Heilerin scheinheilig nach einem neuen Behandlungstermin und berichtete, dass ihre Mutter, die todkrank gewesen sei, inzwischen wieder fast fit sei und dass auch der Vater inzwischen sogar auf seinen Rollator verzichten könne. So und ähnlich wurde Vertrauen in die Heilerin aufgebaut und die kam dann schnell zur Sache: Je mehr Geldscheine, von Gebeten begleitet, gesegnet und mit Kreuzzeichen versehen würden, desto erfolgreicher seien die von ihnen ausgehenden Strahlen.

    Gesegnete Geldscheine sollten unterm Kopfkissen strahlen

    Die Opfer wurden nach Hause geschickt oder zur Bank, um Geld zu holen und außerdem sollten sie alte Zeitungen mitbringen. Eine Frau in Hof brachte 10 000 Euro, eine andere in Bad Neustadt über  25 000 - im Familienkreis für einige Tage "geliehen", zum "Bestrahlen", in der Hoffnung auf Genesung. Vor dem Segnen hatte die jeweils agierende Heilerin die Geldscheine scheinbar in Zeitungspapier eingewickelt, tatsächlich aber an sich genommen. Nach einem umfangreichen Zeremoniell mit Ablenkungsmanövern der Assistentin, wie zum Beispiel Tätscheln auf Po und Rücken, wurden die gesegneten Bündel den Patientinnen ausgehändigt. Mit der Regieanweisung: "Das Päckchen im Schlafzimmer unters Kopfkissen legen, dann wirken die heilenden Strahlen besonders schnell." Wenn man das Geld zu früh auspacke, verpuffe die Wirkung, warnte die jeweilige Heilerin.  

    Diagnose mit "faulen Eiern"

    Die Diagnose wurde zum Teil mit "faulen Eiern" ermittelt, die eine Helferin in einer Sechser-Packung dabei hatte. Den Patientinnen wurde ein Ei in die Hand gedrückt, ein Schal drüber gelegt und etwas gemurmelt. Dann wurde das Ei geschält und je nachdem, wie schlimm es im Ei aussah, wie schwarz der Inhalt war, wurden Rückschlüsse auf den Gesundheitszustand des Opfers gezogen. Da wurde durchaus auch mal für den Fall nicht rechtzeitiger Behandlung das "nahe Ende" vorausgesagt.

    Den Vorsitzenden Richter Dr. Frank Glöckner veranlasste diese ungewöhnliche Diagnose, bei der Urteilsbegründung von "Herumeiern mit Eiern" zu sprechen. Ein Verteidiger, Rechtsanwalt Klaus Spiegel (Würzburg ), steuerte ebenfalls ein Wortspiel bei: In dem Fall hätten sich familiäre Bande zu einer kriminellen entwickelt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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