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Bad Neustadt: Bad Neustadt: Im "Dark Net" auf Kosten nichtsahnender Menschen eingekauft

Bad Neustadt

Bad Neustadt: Im "Dark Net" auf Kosten nichtsahnender Menschen eingekauft

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    Vor dem Amtsgericht in Bad Neustadt musste sich ein Pärchen wegen Computerbetrugs verantworten (Symbolbild). 
    Vor dem Amtsgericht in Bad Neustadt musste sich ein Pärchen wegen Computerbetrugs verantworten (Symbolbild).  Foto: Jana Pape/dpa

    Das Internet lebt von der Anonymität seiner Nutzer. Die können im weltweiten Netz vollkommen harmlos unterwegs sein oder aber mit bösen Absichten im "Dark Net" agieren. Nur wenn die dann aus der Anonymität heraustreten, ist ihrem Treiben auch bald ein Ende gesetzt. Das bekam jetzt ein Pärchen zu spüren, das sich am Amtsgericht in Bad Neustadt wegen 21 Fällen von Computerbetrug verantworten musste.

    Erschreckend war bei der Verhandlung zu hören, wie einfach es ist, über das "Dark Net" an die Daten von unbeteiligten Nutzern zu kommen und sie dann für eigene Zwecke zu verwenden. Zwei schon zu kippen drohende gewaltige Aktenstapel zeugten von den Taten, die das Paar offensichtlich im Laufe der Zeit begangen hat.

    Bei den Einkäufen den Ausweis gezeigt

    Der 39-jährige Mann aus dem Landkreis räumte reumütig nicht nur alle Taten ein, er schilderte auch, wie er auf Kosten nichtsahnender Menschen einkaufen konnte. Dumm war dann nur, dass er bei einem seiner Einkäufe seinen Ausweis zeigte – womit es mit der Anonymität dann vorbei war und letztlich zu drei Hausdurchsuchungen geführt hat. Über einen Freund habe er Zugang zum "Dark Net" erhalten. Man musste nur einen bestimmten Code eingeben und schon standen alle Möglichkeiten für illegale Einkäufe offen. "Es war unglaublich, was man da alles sich besorgen konnte", schilderte der Mann, der offensichtlich auch eine intensive Drogenkarriere hinter sich hat.

    Die Daten von unbescholtenen Nutzern konnte er für einen geringen Betrag erwerben. Mit diesen Informationen ging er dann im Jahr 2019 immer wieder auf Einkaufstour: Er bestellte unterschiedlichste Waren wie Fernseher, Möbelstücke, Kleidung, Schuhe und Sexspielzeug. Das Ganze summierte sich auf einen Betrag von fast 10 000 Euro. Dass man ihm auf die Schliche kommen könnte, darüber habe er sich überhaupt keine Gedanken gemacht, schilderte er Richter und Schöffen. Diese Vorfälle hätten sich immer dann ereignet, wenn er unter Drogen gestanden hat, beteuerte der Angeklagte.

    Meist an die Wohnadresse geliefert

    Seine mitangeklagte Partnerin habe nur einen geringeren Teil der Einkäufe mitbekommen, versicherte der Mann. Zu einigen illegalen Aktionen habe sie ihn jedoch auch ganz bewusst aufgefordert, wie später auch die 30-jährige Frau einräumte. Die Waren wurden gewöhnlich an ihre Wohnadresse geliefert. Hin und wieder wurden leicht veränderte Namen genutzt, um nicht auffällig zu werden, da bei den Handelsplattformen Daten der Einkäufer gespeichert werden. Bezahlt wurde dann über die Konten der vorher im "Dark Net" ausspionierten Geschädigten.

    Dass der Beschuldigte die Straftaten uneingeschränkt einräumte, wertete bei der Urteilsverkündung die Richterin zu Gunsten des Angeklagten. Zum Nachteil gereichten dem Mann das Vorstrafenregister. Wegen gleicher Vergehen war er erst vor Kurzem schon einmal verurteilt worden. Im Zentralregister stehen aber auch noch eine mehrjährige Jugendstrafe und Verurteilungen, die auf eine "rechte" Gesinnung deuten. Zudem war der Mann nach einer Haftstrafe in einer psychiatrischen Klinik untergebracht worden. Das Urteil lautete schließlich auf eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten. Die Partnerin erhielt eine Freiheitsstrafe von elf Monaten wegen vierfachen Computerbetrugs. Diese Strafe wurde jedoch zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem hat sie eine Geldstrafe von 1500 Euro zu zahlen.

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