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BURGLAUER (CHE): Bahnunterführung – ein Monolith für 380 000 Euro

BURGLAUER (CHE)

Bahnunterführung – ein Monolith für 380 000 Euro

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    „Wenn alles zügig läuft, kann die Bahnunterführung mit Radweg bereits 2008 realisiert werden“. Ulrich Marschke und Jörg Spangenberg vom Ingenieurbüro Obermayer aus Erfurt klangen recht optimistisch, als sie den Gemeinderäten in Burglauer die Vorplanung für die Eisenbahnunterführung vorstellten. Voraussetzung dafür war, dass das Gremium den Planungen zustimmte, was auch geschah.

    Doch zuvor wurden die Räte mit vielen technischen Details gefüttert. 16 Meter Länge wird das Bauwerk haben. Spangenberg erklärte, dass man sich nicht nur aus Kostengründen für das minimal Erforderliche entschieden habe. Zudem müssen beim Bauwerk die Forderungen der Bahn eingehalten und die Vorschriften für den Radweg beachtet werden.

    Ganz entscheidend sei der Baugrund, so Spangenberg. Er sei von schlechter Qualität. Deswegen muss der Baugrund verbessert werden, indem die Erde bis in einen Meter Tiefe ausgetauscht wird.

    Die Unterführung wird monolithisch – in einem Stück – hergestellt, aber in verschiedenen Arbeitsgängen. „Es ist zwar nur ein kleinen Bauwerk, aber es hängt immens viel Arbeit daran. Und es muss in zweieinhalb Tagen stehen. Die Strecke kann nur kurz gesperrt werden. Daher wird die Unterführung vollständig hergestellt und anschließend an die vorgesehene Stelle verschoben. Das ist technisch kein Problem“.

    Die Kosten belaufen sich auf 380 000 Euro, plus Verwaltungskosten, plus Kosten für den Schienenersatzverkehr. Dabei kommt das Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) zum Tragen. Das heißt, die Kosten werden gedrittelt. Ein Drittel bezahlt die Bahn, ein Drittel der Bund und das letzte Drittel die Gemeinde. Die Bauzeit ist auf drei Monate festgesetzt und die Durchführung der Maßnahme obliegt der Gemeinde Burglauer.

    Auch an den Hochwasserschutz wurde gedacht. Eine mobile Einrichtung auf der Seite der Lauer verschließt die Unterführung. Aufgrund dieser Planung ist jetzt noch eine Eisenbahnkreuzungsvereinbarung mit der DB Netz AG erforderlich, damit die Maßnahme fortgeführt werden kann. Auch dieser Vereinbarung stimmte das Gremium zu.

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