(eh) Mit dem Vortrag „Totgeglaubte leben länger: Bayerischer Adel und fränkische Gut- und Gerichtsherrlichkeit 1806 bis 1848/49“ setzte Ines Freifrau von und zu Guttenberg die von ihr initiierte Geschichtsveranstaltungsreihe fort. Professor Wolfgang Wüst von der Universität Erlangen-Nürnberg untersuchte darin die Bedeutung des Adels nach der Gründung des Königreichs Bayern im Jahre 1806.
Insbesondere befasste sich der in Augsburg lebende Lehrstuhlinhaber mit den so genannten Patrimonialgerichten, den Adelsgerichten, die nach der Entmachtung des Landadels zunächst als Betätigungsfeld geblieben waren. Wüst wies darin nach, dass trotz der erzwungenen Unterwerfung unter die Landeshoheit der Landadel immer noch Einfluss auf die Rechtsprechung hatte und seinen Teil zur Gestaltung eines modernen bayerischen Verwaltungswesens beitrug.
An Hand von Beispielen aus dem oberfränkischen Raum untermauerte er, dass das Leben der von feudalen Landbesitzern eingesetzten Richter allerdings wenig komfortabel war. Anders als heutzutage waren die Richter nicht nur für die Rechtsprechung verantwortlich, sondern auch in Verwaltungsangelegenheiten tätig. Das Vermessungswesen sei zum Beispiel ein Aufgabenfeld gewesen.