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Oberelsbach: Bei Widerspruch kein Funkwasserzähler

Oberelsbach

Bei Widerspruch kein Funkwasserzähler

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    Wer keinen funkenden Wasserzähler will, muss laut der neuen Wassersatzung in Oberelsbach auch keinen einbauen lassen.
    Wer keinen funkenden Wasserzähler will, muss laut der neuen Wassersatzung in Oberelsbach auch keinen einbauen lassen. Foto: Andreas Faulhaber

    Der leidige Streit um dieFunkwasserzähler in Oberelsbach scheint geregelt. Ob zur allgemeinen Zufriedenheit, sei dahingestellt. In jedem Fall hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung eine neue Wasserabgabesatzung beschlossen, in der entsprechende Regelungen enthalten sind. Wer keinen Funkwasserzähler will, muss auch keinen einbauen lassen.

    Zu Beginn wies Bürgermeisterin Birgit Erb darauf hin, dass es sich bei der vorgeschlagenen Änderung um eine Mustersatzung des bayerischen Innenministeriums handle, die der Markt nun übernehmen könne. In der Vergangenheit war gerade auch in Oberelsbach darüber gestritten worden, ob die neuartigen Wasserzähler, die ihre Daten per Funk übermitteln, in allen privaten Haushalten einer Gemeinde eingebaut werden dürfen. Gegner begründeten ihren Widerstand mit Bedenken wegen möglicher Gefahren durch Funkstrahlung und wegen des Datenschutzes.

    Zwei Wochen Widerspruchsfrist

    Die neue Regelung sieht nun vor, dass die Gemeinde einen betroffenen Hausbesitzer mehrere Wochen vor dem Einbau eines Funkwasserzählers  darüber informieren muss. Der hat dann zwei Wochen lang die Möglichkeit, Widerspruch dagegen einzulegen. Tut er dies nicht, gilt das als Zustimmung, und die neuen Zähler werden eingebaut. Spricht er sich innerhalb der 14-Tages-Frist gegen den Einbau aus, erhält er einen Zähler, der nicht funkt. Das hat zur Folge, dass er seinen Zählerstand auf entsprechende Aufforderung selbst ablesen und der Gemeinde mitteilen muss.

    Ob die bereits schon angeschafften Zählern dazu genutzt werden können, sei allerdings noch nicht geklärt, betonte die Bürgermeisterin auf eine Frage von Georg Warnke. Das Ratsgremium zeigte sich mit dieser Lösung zufrieden und stimmte der neuen Satzung einhellig zu.

    Für Kopfschütteln, Sprachlosigkeit und viel Unverständnis sorgten drei Auflagen, die die Gemeinde für den Bau ihrer erweiterten Trinkwasserversorgung erfüllen muss. Trotzdem erhielt die Bürgermeisterin jeweils einstimmig die Ermächtigung, drei entsprechende Gutachten in Auftrag zu geben. Zum einen muss für die Querung der Sonder ein Gutachten zur Tierökologie und besonders zu den dort lebenden Reptilien erstellt werden. Weiter muss ein privater Sachverständiger zur Abnahme der entsprechenden Querungsarbeiten bestellt werden. Nachdem in Unterelsbach jüngst Kampfmittel gefunden wurden, muss nun entlang der Trasse der neuen Wasserleitung eine sogenannte "Kampfmittelvorerkundung" anhand von Luftbildern erfolgen. Bei Bedarf müsste dann auch noch ein Konzept für die Beseitigung der Stoffe erarbeitet werden.

    Hort kann starten

    Wenig Diskussion gab es bei zwei Zuschussanträgen, die jeweils mit der ausgezeichneten Jugendarbeit der Antragsteller begründet wurden. So erhält der TSV Oberelsbach in zwei Raten jeweils 1000 Euro für die Renovierung der Flutlichtanlage und die Bergwacht 1800 Euro für die Bergrettungswache in Oberelsbach.

    Zustimmung im Gremium gab es auch für drei Bauvorhaben, einen Wohnhaus-Neubau, einen Wohnhaus-Anbau sowie einen Wintergarten und ein Carport, die alle in Unterelsbach geplant sind.

    Abschließend hatte die Bürgermeisterin noch eine erfreuliche Nachricht. Der Hort an der Schule in Weisbach kann im kommenden Schuljahr den Betrieb aufnehmen. Die Genehmigung betreffe 35 Plätze. Bisher seinen 28 Kinder gemeldet, was bedeute, dass jedes einen Platz erhalte. Allerdings würden in Zukunft einige Umbauten fällig, womit sich der Gemeinderat zu gegebener Zeit befassen müsse.

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