(eh) Für einen Tag war Bad Neustadt der Mittelpunkt Bayerns – zumindest für die Verwaltungsspitzen der bayerischen Kommunen und Verwaltungsgemeinschaften. Rund 80 der 360 Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft der Geschäftsstellenleiter trafen sich zu einer Tagung im Alten Amtshaus und informierten sich über die neuesten Entwicklungen aus dem Bereich der kommunalen Verwaltung.
Neuerungen bei Kommunalwahl
Nach der Begrüßung durch Tagungsleiter Klaus-Dieter Hahn von der VG Bastheim und einem Grußwort von Bürgermeister Bruno Altrichter informierte Hiltrud Schuhmann vom Landratsamt Rhön-Grabfeld über Neuerungen für die Kommunalwahl 2008.
Die Juristin berichtete dazu über das Prozedere der Wahl, das im Wesentlichen aber unverändert bleibt. Für die Parteien hat sich allerdings geändert, dass künftig die sogenannte „Bannmeile“ von Wahllokalen wegfällt. Bisher durften in einem Umkreis von 50 Metern um die Wahllokale keine Plakate aufgehängt oder Werbung betrieben werden. Das ist jetzt nur noch für den unmittelbaren Zugang untersagt, so Schuhmann.
Ekkehard Schmitt vom Kreisjugendamt gab den Teilnehmern einen Überblick über die Entwicklung bei den Kindergärten innerhalb des Landkreises. Aufgrund des Geburtenrückgangs seien von den 3575 Kindergartenplätzen nur 2900 belegt, die Tendenz sei zudem weiter fallend.
Auf der anderen Seite werde der Bedarf an Krippenplätze durch die Angebote nicht gedeckt. Theoretisch könnten die Kindergärten die Differenz durch die Bildung von Krippenplätzen ausgleichen, allerdings fehlen dem Personal die notwendigen Kenntnisse und Ausbildung für die Betreuung von Kleinkindern.
Er ermahnte des Weiteren säumige Gemeinden dazu, die Bedarfspläne zu erstellen. Als einen Rettungsanker für viele eingruppige Kindergärten beschrieb er die Einführung von Landkindergärten. Ohne diese Sonderbehandlung wären viele kleine Einrichtungen auf dem Land wohl geschlossen worden.
Kein Büchergeld mehr
Michael Weiß, geschäftsführender Beamter von Bad Neustadt und Organisator der Zusammenkunft, berichtete, wie die Stadt künftig das Büchergeld handhaben will. An die städtischen Schulen sei dazu die Mitteilung herausgegeben worden, dass die Abgabe zunächst vorläufig nicht erhoben soll.
Verschiedene Kollegen machten ihn jedoch darauf aufmerksam, dass die bisherige Regelung eigentlich noch in Kraft sei und rechtlich die Kommunen danach handeln müssten.
Schließlich berichtete noch Johann Neundlinger aus Fischbachau über die leistungsorientierte Entlohnung. In vielen Verwaltungen werde das Verfahren jedoch äußerst skeptisch betrachtet, da es einen immensen bürokratischen Aufwand erfordere, wie Zuhörer bemerkten.