Es war die vorletzte Sitzung des Stadtrates in diesem Jahr. Auf der Tagesordnung standen die Neufassung der Friedhofssatzung und die Erhöhung der Friedhofsgebühren. Dass dies kein einfaches Thema sei und sich die Stadtverwaltung wie auch die Stadträte intensiv damit befassten, machte Bürgermeister Georg Seiffert gleich zu Beginn deutlich. Die Erhöhung der Friedhofsgebühren sei notwendig, da der Friedhof als kostendeckende Einrichtung betrieben werden müsse. "Wir sind gezwungen, die Gebühren anzupassen", betonte er.
Die Erdbeschaffenheit lasse im Bischofsheimer Friedhof schon seit geraumer Zeit keine Erdbestattungen mehr zu. Daher wurden vor rund neun Jahren Grabkammern eingebaut. Doch diese werden nicht so angenommen,wie dies ursprünglich erwartet wurde. Grund sei eine Veränderung der Bestattungskultur und die Zunahme der Urnenbestattungen.
Fachmann soll Konzept erstellen
Da im alten Friedhofsteil keine Erdbestattungen mehr zulässig waren, wurden nach und nach mehr Gräber aufgelassen und immer größere Freiflächen entstanden, auf denen es zu Problemen mit Unkraut komme. Langfristig soll der Friedhof so umgestaltet werden, dass die großen freien Kiesflächen verschwinden. Für diese Gestaltung werde die Stadt Bischofsheim ein Konzept von einem Fachmann erstellen lassen. Doch bis es so weit sei, werde es noch etwas dauern, da Ruhefristen abgewartet werden müssen. Bisher war es nämlich noch möglich, dass Ehegatten dennoch in ein bestehendes Grab im alten Friedhofsteil beigesetzt werden konnten, wenn auch nur per Urnenbeisetzung. Diese Regelung wird nun auslaufen. Die Stadträte beschlossen, dass die Ehegattenregelung nur noch bis 31. Dezember 2025 möglich ist. Das bedeutet, dass zum 31. Dezember 2037 der alte Teil des Bischofsheimer Friedhofs frei wird. Diese Regelung betrifft nur den Bischofsheimer Friedhof. In den Stadtteilen sind weiterhin Erdbestattungen möglich.
Dirk Franzke, der die Satzung und Gebührenordnung vorstellte, stellte auch weitere Neuerungen vor: Künftig könne eine Doppelgrabkammer als Familiengrab genutzt und beliebig oft verlängert werden, bisher war nur eine einmalige Verlängerung möglich. Verlängerungen seien ab 2020 aber nur noch in fünfjährigem Turnus möglich, das erhöhe die Flexibilität für die Angehörigen und die Stadt. Sollte in der Verlängerungszeit ein Sterbefall eintreten, verlängere sich die Ruhefrist automatisch und es werden auch nur diese Kosten nachgezahlt. Eine Verlängerung der Ruhefrist in einer Urnenwand sei künftig nicht mehr möglich, da gerade in Bischofsheim die Nachfrage sehr groß sei.
Gebühren sind für alle fünf Friedhöfe gleich
Ausführlich erläuterte Dirk Franzke die Kostenkalkulation, der er die Kosten von 2015 bis 2018 zu Grund legte. Sämtliche Investitionen aber auch Bauhofleistungen müssen einbezogen werden. Die Gebühren sind für alle fünf Friedhöfe gleich.
Ein Einzelgrab kostete bisher 210 Euro. Neu 1212,50 Euro: Bei einer Ruhefrist von 25 Jahren ergibt dies eine jährliche Grabnutzungsgebühr von 48,50 Euro. Die Verlängerung des Einzelgrabes auf weitere fünf Jahre kostet 242,50 Euro. Ein Doppelgrab kostete bisher 330 Euro, neu 2725 Euro, bei einer Ruhefrist von 25 Jahren ergibt sich eine jährliche Grabnutzungsgebühr von 109 Euro. Die Verlängerung des Doppelgrabes auf weitere fünf Jahre kostet 545 Euro.
Ein Urnengrab und ein naturnahes Urnengrab (nur Friedhof Bischofsheim) kostete bisher 150 Euro, neu 1020 Euro, bei einer Ruhefrist von zwölf Jahren sind es 85 Euro pro Jahr. Die Verlängerung des Urnengrabes auf weiter fünf Jahre kostet 425 Euro. Die Verlängerung beim naturnahen Urnengrab ist nicht möglich. Eine zusätzliche Urne im Erdgrab kostete bisher 100 Euro, künftig sind es 288 Euro, dies macht bei einer Ruhefrist von zwölf Jahren 24 Euro pro Jahr aus. Eine zusätzliche Urne im Urnenerdgrab war bisher kostenfrei, künftig werden auch hier 288 Euro fällig.
Ein Platz in einer Urnennische kostete bisher 840 Euro, künftig sind es 1.416 Euro. Bei einer Ruhefrist von zwölf Jahren sind dies 118 Euro jährlich. Die Doppelgrabkammer (nur Friedhof Bischofsheim) kostete bisher 1500 Euro, neu sind es 2160 Euro, was bei einer Ruhefrist von zwölf Jahren 180 Euro jährlich ausmacht. Die Verlängerung der Doppelgrabkammer auf weitere fünf Jahre kostet 900 Euro. Eine zusätzliche Urne in einer Doppelgrabkammer kostete bisher 100 Euro, künftig sind es 288 Euro, bei einer zwölfjährigen Ruhefrist 24 Euro pro Jahr.