Das Stichwort FFH-Richtlinie alarmierte dieser Tage vielerorts die Bauern. Auch in Rhön-Grabfeld. Entsprechend groß war trotz vorgerückter Stunde das Interesse, als Dieter Weisenburger von der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt bei der Gebietsversammlung des Bauernverbands erläuterte, was sich hinter dem Schreckgespenst FFH - Bauernverbandspräsident Karl Groenen hatte es in einem Atemzug mit BSE genannt - verbirgt.
"F wie Flora, F wie Fauna und H wie Habitat, also Lebensraum", entschlüsselte er zunächst die Abkürzung der Richtlinie, die die EU schon vor Jahren erlassen hat, ebenso wie die Vogelschutz-Richtlinie. Ziel beider Bestimmungen sei es, europaweit seltene Tier- und Pflanzenarten und Lebensraumtypen zu schützen.
Insgesamt zehn Prozent von Europa, so die Vorstellung der EU, sollen als Natura-2000-Gebiete mit entsprechender Förderung ausgewiesen werden.
Der Gedanke stieß auf unterschiedliche Resonanz: "Die Dänen haben gleich 20 Prozent der Landesfläche gemeldet, manche weniger als ein Prozent", führte Weisenburger aus. Zu den säumigen Staaten zählte auch die Bundesrepublik, der Brüssel deshalb mit Strafgeldern bis zu mehr als einer Million Mark pro Tag drohte.
Auf der Grundlage der FFH- und Vogelschutz-Richtlinie erarbeitete deshalb das Umweltministerium München Schutzgebiets-Vorschläge für Bayern. Im Landkreis umfassen die Gebiete vor allem Flächen auf einer Linie von Oberfladungen über Hausen, Oberelsbach und Bischofsheim bis Langenleiten. Ein weiterer Schwerpunkt sind im Grabfeld die Wälder um Bad Königshofen und in den Haßbergen.
Ausgewählt wurden nach den Worten des Fachmanns vorzugsweise Grundstücke, die in öffentlicher Hand sind, die bereits unter Naturschutz stehen sind oder dafür vorgesehen sind, daneben Flächen mit mehreren Lebensraumtypen. Insgesamt sind es etwas über zehn Prozent des Landkreises.
"Eigentlich sieht das Verfahren keine öffentliche Beteiligung vor", so Weisenburger. Weil der Freistaat aber nicht über die Köpfe der Bürger hinweg entscheiden wollte, entschied man sich für ein so genanntes Dialogverfahren. Konkret heißt das, dass die Unterlagen von Montag an bis 26. Mai drei Monate lang öffentlich ausgelegt werden. "Jeder kann seine Einwände und Anregungen äußern, etwa um Flächen zu streichen oder neu aufzunehmen."
Die Bearbeitung, die bis zur politischen Sommerpause abgeschlossen sein soll, liegt bei der Unteren Naturschutzbehörde. Abgesegnet wird die Vorschlagsliste vom Ministerrat in München, bevor Brüssel die endgültige Entscheidung fällt.
Für die Grundstückseigentümer bringen die Natura-2000-Gebiete zunächst ein so genanntes Verschlechterungsverbot mit sich, binnen sechs Jahren ein Erhaltungsgebot. Das heißt vor allem eines: "Die bisherige Nutzung wird nicht eingeschränkt", so Weisenburger. Die EU setzt auf kooperative Lösungen auf freiwilliger Basis und stellt dafür über Förderprogramme entsprechende Gelder bereit. Sollten doch Einschränkungen auftreten, würden die Nutzer entschädigt, bezog sich Weisenburger auf die vorliegenden Bestimmungen.
Grundsätzlich sei aber der ökologische Wert des jeweiligen Gesamtgebietes entscheidend und nicht das, was der einzelne Landwirt mit seiner Fläche mache.
An eine Unter-Schutz-Stellung der FFH-Gebiete sei erst als letztes Mittel gedacht, falls das Verschlechterungsverbot nicht auf freiwilliger Basis einzuhalten ist. Und selbst dann sieht Weisenburger keine Probleme: "In letzter Zeit war nirgendwo eine Schutzgebietsverordnung so eng, dass der Staat in der Entschädigungspflicht war."