Halb Bayern ist mittlerweile Sperrgebiet in Sachen Blauzungenkrankheit. Die Tierkrankheit, die für Rinder, Schafe, Ziegen und andere Wiederkäuer gefährlich ist, beschäftigt Landwirte und Veterinärämter im Freistaat. Ganz Unterfranken liegt mittlerweile in der Sperrzone. Mit einer Ausnahme: Rhön-Grabfeld.
"Nein, der Landkreis liegt nicht in der Restriktionszone", bestätigt Christoph Dumser vom Landratsamt Rhön-Grabfeld. Rhön-Grabfeld fällt gerade so aus einer 150-Kilometer-Zone, die mit dem Mittelpunkt im Ems-Murr-Kreis in Baden-Würtemberg im Februar gezogen wurde. Dort und im Landkreis Calw wurden Fälle von Blauzungenkrankheit registriert. Die Folge ist ein Sperrgebiet von 150 Kilometern um infizierte Höfe.
Das kann noch Jahre nicht der Fall sein, die Meldung kann aber auch in den nächsten Stunden eintrudeln
Veterinär Christoph Dumser über Rhön-Grabfeld als Sperrgebiet
Während die Landkreise Bad Kissingen, Schweinfurt und Haßberge Sperrzonen sind, ist Rhön-Grabfeld von besonderen Maßnahmen nicht betroffen. "Ja, auch der Landkreis Fulda ist Sperrgebiet", erklärt Dumser. Seriöse Aussagen, ob demnächst auch der Landkreis Rhön-Grabfeld zur Sperrzone wird, kann der Fachmann aber nicht machen. "Das kann noch Jahre nicht der Fall sein, die Meldung kann aber auch in den nächsten Stunden eintrudeln", sagt Dumser. Zum letzten Mal waren Teile Rhön-Grabfelds Sperrgebiet, als 2007 in Thüringen die Krankheit bei Wiederkäuernnachgewiesen wurde.
Empfehlung zur Impfung
Die Empfehlung, Tiere gegen die Blauzungenkrankheit zu impfen, die hat das Landratsamt in seinem Amtsblatt schon 2016 gegeben. "Aber das ist nur eine Empfehlung, die nicht rechtlich verbindlich ist, erklärt der Veterinärmediziner. Derzeit dürfte es für Viehhalter ohnehin schwer sein, an Impfstoff zu kommen, denn der ist vielerorts aufgebraucht.
"Zahlen dazu haben wir nicht, denn den Impfstoff beziehen die Halter über ihre Tierärzte", stellt Dumser klar. In den letzten Jahren gab es keinen Fall der Blauzungenkrankheit mehr in Deutschland, weswegen die Serum-Hersteller die Produktion auch gedrosselt hatten.

Vermehrten bürokratischen Aufwand habe das Landratsamt derzeit nicht im Gegensatz zu anderen Ämtern in der Nachbarschaft. Das einzige, was Landwirte oder andere Tierhalter derzeit beachten müssen: Wenn von einem Sperrgebiet ein Tier in ein Nicht-Sperrgebiet verbracht wird, wie es im Fachjargon heißt, dann muss eine Erklärung des Tierhalters vorliegen über die Gesundheit des Tieres. Meist handelt es sich dabei um Schlachtvieh, das zum Beispiel in den Landkreis Rhön-Grabfeld kommt.
Sollte der Landkreis zu einem Sperrgebiet erklärt werden, dann kommt vor allem auf die Viehhalter bürokratischer Mehraufwand zu, weil sie die Gesundheit ihrer Tiere bescheinigen müssen und bei der Aus- oder Ausfuhr von Tieren entsprechende Auflagen erfüllen müssen. Auch private Halter werden dann auskunftspflichtig gegenüber den Veterinärämtern, die sich einen detaillierten Überblick verschaffen müssen über die Situation im Landkreis.
BlauzungenkrankheitFür den Menschen ist die Blauzungenkrankheit (Blue tongue) ungefährlich. Fleisch- oder Milcherzeugnissen kann man unbedenklich verzehren, auf den Menschen ist die Krankheit nicht übertragbar.Zwischen den Tieren erfolgt eine Übertragung über blutsaugende Insekten, sogenannte Gnitzen, in denen sich das Virus (BTV) vermehren kann. Laut dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) war Deutschland nach den letzten Fällen im Jahr 2009 von 2012 bis Dezember 2018 offiziell frei von der Tierseuche. Im Dezember 2018 jedoch wurden erste Fälle von Infektionen mit BTV, Serotyp 8, in Baden Württemberg bestätigt.