Zum Artikel „Rhöner Wolfsnachwuchs: Abschuss oder Sterilisation?“ vom 31. Dezember erreichte die Redaktion folgende Zuschrift.
Das Thema Wolf bewegt nicht nur die Menschen in der Rhön, sondern europaweit. Dabei geht es uns hier in der Rhön mit (noch) überschaubarem Wolfsbestand vergleichsweise gut. In den nördlichen Bundesländern wie zum Beispiel Brandenburg oder Niedersachsen ist die Situation bei einer Wolfsdichte von circa 500 Tieren pro Bundesland eine ganz andere. Aber überall in Europa gilt: Tendenz rasant steigend, da das Großraubtier Wolf keine natürlichen Feinde hat und den gesetzlich größtmöglichen Schutz genießt. Allerdings haben das Bundesnaturschutzgesetz und die FFH-Richtlinie auch Ausnahmen verankert, nach denen ein Wolf geschossen werden muss/sollte.
So eine Ausnahme ist gegeben, wenn ein Wolf nachweislich mehrfach zumutbare Herdenschutzmaßnahmen überwunden und Weidetiere gerissen hat oder sich ohne Scheu dem Menschen und seinen Siedlungen genähert hat. Und genauso klar geregelt ist der Umgang mit Hybriden: Abschuss, um die Gattung „Wolf“ rein zu halten. Damit, in aller Konsequenz ausgeführt, könnten Weidetierhalter durchaus leben – unter der Voraussetzung, dass endlich gesetzlich geklärt würde, was in verschiedenen Gegenden als „zumutbar“ angesehen wird. Aber jedes einzelne Mal, wenn es wieder um eine erteilte Abschußgenehmigung geht, überziehen sämtliche NGOs (Nichtregierungsorganisationen wie Peta, Nabu, WWF, LBV u.a.) die zuständigen Gerichte mit Eilanträgen gegen diese Genehmigungen. Und zwar genau so lange, wie die (zeitlich befristete) Abschussgenehmigung gilt. Fazit: Wölfe, die gelernt haben, Herdenschutz zu überwinden oder im Norden schon tagsüber durch die Dorfstraßen laufen, machen weiter, weil ihr Tun ja keine direkten Konsequenzen für sie hat.
Sie geben ihr Wissen an ihre Welpen weiter, die sich dann „angelernt“ neue Reviere suchen. Und genau das werden auch die Rhöner Hybriden tun, wenn es Zeit ist, das „Nest“ zu verlassen, ob kastriert/sterilisiert oder nicht: weiter immer wieder Weidetiere bei lebendigem Leib zerfetzen. Denn auch kastrierte/sterilisierte Hybriden haben Hunger und legen sich nicht freiwillig mit Wildsauen an, wenn sie für eine gute Mahlzeit nur einen Zaun (und sei er 1,80 Meter hoch) überwinden müssen. Narrenfreiheit haben sie ja.
So ganz nebenbei interessiert mich natürlich auch noch die rein praktische Seite des Peta-Vorschlages: Wer soll denn die Hybriden operieren? Wer macht die Nachsorge (dauert ja nun schon ein paar Tage) und wo sollte das stattfinden? Denn mir scheint dieser Vorschlag von Peta dann doch ein reichlich theoretischer zu sein.
Verena Heidenreich
97638 Mellrichstadt