Nach Prüfung durch die Verwaltungsgemeinschaft war die Beschlussempfehlung klar: Die Formulierung des Bürgerbegehrens entspreche nicht den Vorschriften. Der Gemeinderat lehnte deshalb aus formalen Gründen das laufende Bürgerbegehren ab. Jetzt soll das Gespräch gesucht und möglichst eine einvernehmliche Lösung gefunden werden.
Trappstadt