Fast 750 Unterschriften hat die Interessengemeinschaft Gegenwind am Montag, 14. März, bei Bürgermeister Georg Straub im Rathaus Hohenroth als Bürgbegehren gegen Windkraft in Hohenroth abgegeben. Damit ist zwar die derzeit schon geplant Anlage in Hohenroth nicht zu stoppen, weil dafür bereits vor dem Bürgerbegehren das gemeindliche Einvernehmen erteilt wurde (wir berichteten), doch kann es für die Zukunft derartige Anlagen in Hohenroth verhindern.
Damit aus dem Bürgerbegehren ein Bürgerentscheid werden kann, ist allerdings eine entsprechende Entscheidung des Hohenrother Gemeinderats nötig. So sieht es das bayerische Gesetz vor. Die Entscheidung des Gemeinderates wiederum basiert auf der rechtlichen Bewertung der Formulierung des Bürgerbegehrens. Derzeit erfolgt die Überprüfung bei der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt.
Nach den bayerischen Vorgaben muss ein Bürgerbegehren in Form einer Frage formuliert sein, die eindeutig mit ja oder nein zu beantworten ist. Diese Frage lautet in Hohenroth: „Sind Sie gegen die Errichtung jeglicher Windkraftanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Hohenroth einschließlich der Ortsteile?“ Diese Frage muss dann auch noch begründet sein. Die Begründung von Gegenwind zum Bürgerbegehren lautet: „Die Anlagen zerstören das Landschaftsbild und beeinträchtigen aufgrund der Geräuschemission sowie des Schattenwurfs der sich drehenden Flügel die Lebensqualität und eventuell unsere Gesundheit.“
Wie Bernhard Rösch, der Geschäftsstellenleiter der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt, auf Anfrage der Main-Post erklärt, wird die Formulierung des Bürgerbegehrens derzeit intensiv geprüft. Bis zur Hohenrother Gemeinderatssitzung am Dienstag, 12. April, wird die Prüfung abgeschlossen sein, so Rösch. Auf dessen Basis muss der Gemeinderat darüber abstimmen, ob das Bürgerbegehren zulässig ist und damit der eigentliche Bürgerentscheid zustande kommt. Je nachdem, wie die rechtliche Beurteilung des Bürgerbegehrens ausfällt, ist der Entscheidungsspielraum des Gemeinderates mehr oder weniger eingeschränkt.
Sollte sich der Gemeinderat für den Bürgerentscheid aussprechen, dann, so bestätigt Rösch, muss dieser innerhalb von drei Monaten stattfinden. Er würde organisiert wie eine Wahl mit entsprechender schriftlicher Benachrichtigung. Im Fall Hohenroth müsste der Bürgerentscheid bis spätestens 12. Juli durchgeführt sein. Vorausgesetzt, der Gemeinderat spricht sich am 12. April tatsächlich dafür aus.