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Großeibstadt: Bushaltestelle in der Ortsmitte wird verlegt

Großeibstadt

Bushaltestelle in der Ortsmitte wird verlegt

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    Hier soll die neue Bushaltestelle in der Ortsmitte von Großeibstadt entstehen. Dafür entfallen zwei Parkplätze. Gebaut wird außerdem eine Unterstellmöglichkeit
    Hier soll die neue Bushaltestelle in der Ortsmitte von Großeibstadt entstehen. Dafür entfallen zwei Parkplätze. Gebaut wird außerdem eine Unterstellmöglichkeit Foto: Hanns Friedrich

    Bei der jüngsten Sitzung des Gemeinderates stand die Verlegung der Bushaltestelle in der Ortsmitte zur Diskussion. Bei einem Ortstermin mit Vertretern von Landratsamt und Polizei wurde man sich einig, die Haltestelle an den bisherigen Parkplatz unterhalb des Feuerwehrheims zu verlegen. Dort würden dann zwei Parkplätze entfallen. Außerdem soll eine Unterstellmöglichkeit entstehen. Die neue Bushaltestelle biete dann aber bessere Sicherheit, sagte Bürgermeister Gerd Jäger. Unklar ist noch, wie es mit der Bushaltestelle in der Kleineibstädter Straße weiter geht. Hier wartet man auf Informationen aus dem Landratsamt.

    Erst am Radweg, dann an der ehemaligen Synagoge

    An die Aktion "Mahnmal für Juden-Deportation" erinnerte Bürgermeister Gerd Jäger bei dieser Sitzung. Im kommenden Jahr soll es am Radweg bei Kleineibstadt aufgestellt werden. Der Gedenkort könnte auch an die ehemalige Synagoge im Ort verlegt werden. Bislang sei allerdings unklar, was aus dem Gebäude werde. Wenn es hergerichtet werde, so das Ortsoberhaupt, könnte man den Standort immer noch vom Radweg an die ehemalige Synagoge verlegen. 1941 lebten elf jüdische Mitbürger im Ort. Neun von ihnen wurden 1942 deportiert: Sechs im April 1942 nach Izbica bei Lublin; drei im September 1942 in das Ghetto Theresienstadt. 

    Laut Kreisheimat- und Archivpfleger Reinhold Albert bestand bis 1937 in Kleineibstadt eine jüdische Gemeinde. Der älteste Grabstein eines Mannes aus Kleineibstadt im jüdischen Friedhof von Kleinbardorf  trägt die Jahreszahl 1751. Bei der Aktion "Mahnmal für Juden-Deportation" geht es um ein unterfrankenweites Projekt. Entsprechend künstlerisch gestaltete Taschen, Koffer oder andere Gepäckstücke sollen an die Deportation in der Zeit des Nationalsozialismus erinnern.

    Kopie von Gepäckstücken stehen für die Gemeinden

    Vor dem Würzburger Hauptbahnhof gibt es einen "DenkOrt Deportation" mit Koffer und Decken aus Stein, Holz und Metall. Am 17. Juni 1943 startete um 14.19 Uhr der letzte größere Deportationszug in Würzburg. Am Gleis blieben Berge mit Gepäckstücken zurück, heißt es in den Dokumentationen. Das letzte Hab und Gut der Menschen, die mit dem Zug in Konzentrations- und Tötungslager gebracht worden waren. Von jedem Gepäckstück gibt es eine Kopie. Diese sollen in den jeweiligen Gemeinden stehen, aus denen Juden von den Nationalsozialisten deportiert wurden. Michael Custodis aus Trappstadt hatte den Auftrag erhalten, für den DenkOrt Deportation einen Koffer zu gestalten. Dieser soll im Frühjahr 2021 aufgestellt werden.

    Der Gemeinderat gab "grünes Licht" für ein Bauvorhaben, verbunden mit dem Abbruch einer bestehenden Halle und dem Neubau einer landwirtschaftlichen Halle. Besprochen wurde auch eine längst fällige Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerung. Speziell geht es um den vierjährigen Kalkulationszeitraum für diese Einrichtung für Großeibstadt, der zum Jahresende ausläuft. Um weiterhin Gebühren erheben zu können, war eine Neukalkulation erforderlich. Bürgermeister  Gerd Jäger teilte mit, dass sich die Ausgaben von durchschnittlich 108.000 Euro im letzten Kalkulationszeitraum aktuell auf etwa 174.000 Euro erhöhen. Gründe sind unter anderem höhere Kosten beim Unterhalt der Kanäle, bei der Umlage für die Kläranlage auf Grund von zusätzlichem Personal, bei der Klärschlammentsorgung und bei der Ausweisung des Baugebiets "Neumühle".

    Mit der vorgeschlagenen Gebührenerhöhung, einer Anhebung der Grundgebühr um 24 Euro sowie eine Erhöhung der Verbrauchsgebühr von 2,60 pro Kubikmeter auf 3,02 pro Kubikmeter bestand Einverständnis. Laut Bürgermeister Jäger ist die Anhebung des Gebührensatzes erforderlich, da die  Entwässerungseinrichtungen kostendeckend betrieben werden müssen. Die Satzung tritt zum 1. Januar 2021 in Kraft.

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