Man kennt es bereits von beispielsweise größeren Bekleidungsgeschäften oder Elektronikmärkten. Über das Internet oder Telefon kann das gewünschte Produkt bestellt und kurz darauf vor Ort abgeholt werden. Diese generelle "Click & Collect-" beziehungsweise "Call & Collect"-Möglichkeit hatte die bayerische Staatsregierung zu Beginn des zweiten Lockdowns Mitte Dezember zunächst für die Einzelhandelsgeschäfte, die coronabedingt schließen mussten, verboten. Lange Schlangen vor den Geschäften oder in den Innenstädten sollten so vermieden werden.
Bad Neustadt