Die Tür in den Sitzungssaal des Amtsgerichts in Mellrichstadt ist zu. Und sie bleibt es auch. Mit dem Ende der letzten Verhandlung vor Richterin Kerstin Eiselein am Mittwoch, 30. Januar, ist Schluss mit der Rechtsprechung. War dem Amtsgericht doch nicht das Schicksal der „zweiten“ Abstufung erspart geblieben: Aus der Zweigstelle des Amtsgerichts Bad Neustadt ist nun eine Außenstelle geworden. Immerhin eine „feste“ Außenstelle, in die nun das Grundbuchamt – bislang im Amtsgerichtsgebäude in Bad Neustadt untergebracht – einzieht. Das Datum für diesen Wechsel steht: Ab diesem Freitag, 1. Februar, ist das Grundbuchamt dann offiziell im Alten Schloss in Mellrichstadt beheimatet.
150 Jahre ist in Mellrichstadt Recht gesprochen worden. Das ist nun Vergangenheit, denn die Spruchgerichtsbarkeit (Straf- und Zivilsachen) nebst Vormundschafts- und Nachlassangelegenheiten ist nunmehr nur noch am Hauptgericht in Bad Neustadt angesiedelt. Die Politik hat so entschieden. Für diesen Umzug waren in den vergangenen Monaten und Wochen entsprechende Umbaumaßnahmen am Hauptgericht in Bad Neustadt wie auch in der Zweigstelle Mellrichstadt erfolgt. Insbesondere am Gericht in Bad Neustadt sind sie keineswegs abgeschlossen.
An ihrer neuen Wirkungsstätte, dem Grundbuchamt in Mellrichstadt, werden künftig vier Rechtspfleger und drei Servicekräfte tätig sein, außerdem sind in der Außenstelle noch drei weitere Bedienstete eingesetzt, wie der Geschäftsleiter des Amtsgerichts Bad Neustadt, Helmut Seufert, auf Nachfrage dieser Zeitung mitteilte. Im Zuge des Wechsels sind bereits Zigtausende Grundakten geordnet von Bad Neustadt nach Mellrichstadt geschafft worden, eine Menge Vorarbeit war also für den Umzug zu leisten.
Das Ende der Gerichtsbarkeit bedeutet eine Zäsur für die Stadt Mellrichstadt. 150 Jahre hat das Amtsgericht überdauert, nachdem es seit 1862 als „modernes Gericht“ der Neuzeit existiert hat. Im Jahre 1945 fand es dann seine Heimstätte im Alten Schloss in Mellrichstadt. Als das Amtsgericht Ostheim aufgelöst wurde, gliederte man dessen Bezirk einfach dem hiesigen Gericht ein. Parallel zur Gebietsreform in den 1970er Jahren erlitt das Amtsgericht Mellrichstadt selbst die Herabstufung in den Rang einer Zweigstelle des Amtsgerichts Bad Neustadt.
Das Alte Schloss war in grauer Vorzeit eine Burg. Die früheren Herren ließen es mit dem Zins, dem Schweiß und dem Blut ihrer Untertanen erbauen. Bereits 1303 wird die Burg der Grafen von Henneberg in Schriftstücken erwähnt. Der Fürstbischof in Würzburg, Lorenz von Bibra, ließ vor 500 Jahren, nach dem Jahre 1512, den sogenannten Ostflügel als Sitz des fürstbischöflichen würzburgischen Amtmanns errichten. Zwei Wappen am Gebäude erinnern noch an den Fürsten. Erst zwei Jahrhunderte später, um 1712, entstand dann der sogenannte Südflügel.
Mit der Säkularisation gelangte das Alte Schloss in das Eigentum des Freistaates Bayern. Im Jahre 1988 wurden Millionen investiert, um das Gebäude gründlich zu renovieren und zu modernisieren. Das Schloss in Mellrichstadt stellt eines der historisch und kulturell markantesten Gebäude der Stadt dar. Das Stadtbild wird von diesem Bauwerk erheblich geprägt.
Die einstige Burg der fränkischen Fürsten, die in mehreren Jahrhunderten erbaut wurde, besteht aus zwei Flügeln. Im Ostflügel hat die Verwaltungsgemeinschaft Mellrichstadt aus einem früheren Holz- und Kohlelager einen schmucken Sitzungssaal geschaffen, unter dem sich noch ein Keller für Feierlichkeiten befindet. Per Vertrag wurde dieser Teil des Schlosses vom Eigentümer, dem Freistaat Bayern, der Verwaltungsgemeinschaft als Pächter überlassen.
Über diesen Räumen befindet sich der Sitzungssaal des Amtsgerichts mit einer einzigartigen Holzdecke. Warum sich allerdings die Deckenbalken im Laufe der Jahre gebogen haben, darüber gehen die Meinungen doch sehr auseinander.
Das Alte Schloss hat also bewegte Zeiten hinter sich, als Teil der Gerichtsbarkeit ist es nun auch Zeuge einer, wie man sagen könnte, „stillen Beerdigung“ der Jahrhunderte langen Rechtsprechung in Mellrichstadt. Mit Beiträgen von Rechtspfleger Gernot Göller