Die Bayerische Bauordnung wird geändert, was eine Auswirkung auf die Stellplatzpflicht hat. Zukünftig wird ab Oktober der für Stellplätze zuständige Artikel der Bauordnung dahingehend geändert, dass keine generelle Stellplatzpflicht für Bauvorhaben mehr besteht. Die Verantwortung für eine Stellplatzpflicht soll künftig auf die Kommunen übertragen werden. Mit dieser Änderung begann die jüngste Ratssitzung in Burglauer und sie sorgte gleich für Diskussionsstoff.
Burglauer