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Das Kreuz mit den Einbahnstraßen

Bad Königshofen

Das Kreuz mit den Einbahnstraßen

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    Zwei Schilder, die sich nur auf den ersten Blick ähnlich sind.
Zeichen 353 (links) zeigt ergänzend an, dass eine ausgewiesene
Einbahnstraße auch nach einer Kreuzung in der angegeben
Richtung weitergeführt wird. Beim weißen Pfeil im runden Blau
(rechts) handelt es sich um ein reines Fahrtrichtungszeichen. Die
sichere Unterscheidung beider Schilder gehört zum Basistoff der
Fahrschulen.
    Zwei Schilder, die sich nur auf den ersten Blick ähnlich sind. Zeichen 353 (links) zeigt ergänzend an, dass eine ausgewiesene Einbahnstraße auch nach einer Kreuzung in der angegeben Richtung weitergeführt wird. Beim weißen Pfeil im runden Blau (rechts) handelt es sich um ein reines Fahrtrichtungszeichen. Die sichere Unterscheidung beider Schilder gehört zum Basistoff der Fahrschulen. Foto: FOTO HELMUT GLAUCH

    "Vor allem die Einbahnstraßen sind teilweise nicht ordnungsgemäß beschildert", weiß der Mann vom Fach, der in Bad Königshofen buchstäblich mit jedem Meter Straße auf "Du und Du" ist, weil er ihn mit unzähligen Fahrschülern hundertfach befahren hat.

    Wer zum Beispiel vom Kronenkeller in Richtung Thüringer Straße unterwegs ist, der befindet sich auf einer Einbahnstraße. So ganz klar wird das vor allem Ortsfremden nicht gleich sein, denn das Einbahnstraßenschild befindet sich nur auf der rechten Seite. "Und das stand so in Fahrtrichtung, dass man es nur erkennen konnte, wenn man sich auf gleicher Höhe mit dem Schild befand", erklärt Linn weiter. "Fahrlehrer haben das Schild ein klein wenig nach links ausgerichtet, damit es wenigstens bei der Einfahrt in den Kronenkeller zu erkennen ist".

    An der linken Straßenseite fehlt der Hinweis auf die Einbahnstraße gleich ganz. Das Verkehrsrecht lässt da keine Interpretation zu. Darin heißt es "Das Zeichen 220 (Einbahnstraße) ist stets längs der Straße anzubringen. Es darf weder am Beginn der Einbahnstraße noch an einer Kreuzung oder Einmündung in ihrem Verlauf fehlen. Am Beginn der Einbahnstraße und an jeder Kreuzung ist es in der Regel beiderseits aufzustellen, wenn aus beiden Richtungen der kreuzenden Straßen Verkehr kommen kann".

    An der klaren Umsetzung dieser Richtlinie fehlt es in Bad Königshofen an allen Ecken und Enden. Wird eine Einbahnstraße von einer anderen Straße gequert, dann ist die Einbahnstraße eigentlich an dieser Kreuzung aufgehoben. Geht die Einbahnstraße auch über die Kreuzung hinweg weiter, dann ist zwingend das Schild 353 - Fortführung der Einbahnstraße - notwendig. "Diesen weißen Pfeil im blauen Quadrat sucht man in Bad Königshofen allerdings vergeblich, denn man ist offenbar der Meinung, dass der unbedarfte Autofahrer diesen Pfeil im Quadrat mit dem Pfeil im blauen Kreis, der Geradeausfahren vorschreibt, verwechseln könnte", mutmaßt Linn.

    Diese wichtige Unterscheidung müsse man dem Autofahrer aber schon zutrauen, schließlich gehöre die grundsätzliche Unterscheidung von viereckigen und runden Schildern zum Basisstoff in den Fahrschulen.

    Mitunter existieren die Einbahnstraßen aber auch nur in den Köpfen der Gewohnheitsfahrer, aber nicht als konkrete Beschilderung. Wer vom Marktplatz in die Klosterstraße fährt und nicht nach rechts abbiegt, befindet sich in einer gefühlten Einbahnstraße, denn Schilder, die ihm dies verraten würden, gibt es nicht. Erst an der Kreuzung zur Posthalterstraße findet sich das erste Einbahnstraßenschild, dass ist aber für einen Autofahrer in Höhe des Modehauses "Vögele" unmöglich einsehbar. Mindestens ein Einbahnstraßenschild in Höhe des Modehauses wäre dringend nötig.

    Wer von der Posthalterstraße kommt, der darf nur nach rechts in die einbahnige Klosterstraße einfahren. Das dafür notwendige Fahrtrichtungzeichen "Vorgeschriebene Fahrrichtung rechts" ist offensichtlich nach Kontakt mit einem größeren Fahrzeug so in die Klosterstraße verschoben worden, dass es von der Posthalterstraße nicht mehr zu sehen ist. Dafür sieht man es recht gut, wenn man die Klosterstraße befährt und dort sorgt es für Verwirrung, weil es suggeriert, dass man an der nächsten Kreuzung nur rechts abbiegen darf. Das stimmt nicht, denn die Klosterstraße ist auch weiterhin in Richtung des ehemaligem Kurpark-Sanatorium geradeaus befahrbar.

    Ein bisschen Rätselraten darf auch der ortsfremde Autofahrer, der von der Kellereistraße in die Schlundstraße einbiegt. Zwar ist das Richtungszeichen (geradeaus oder links abbiegen) deutlich zu sehen, aber dass es sich bei der Schlundstraße um eine Einbahnstraße handelt kann von der Kellereistraße kommend nur gemutmaßt werden, denn ein Einbahnstraßenschild - zum Beispiel an den Arkaden von "Pick-Up-Sport & Service" ist Fehlanzeige.

    Fallen für Fahrschüler

    Eine Situation, die nicht nur Fahrschul-Prüflingen zur "Falle" werden kann, wenn sie am Ausgang der Schlundstraße nach links in die Wallstraße einbiegen sollen und "vergessen" sich links einzuordnen.

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    "Die meisten Missstände wären schnell und ohne großen finanziellen Aufwand zu beheben" so das Resümee von Martin Linn. "Der Schilderwald würde nur unwesentlich vergrößert, die Klarheit in der Struktur Verkehrsführung allerdings immens gewinnen".

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