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Bad Neustadt: Das sind die neuen (Corona-)Regeln für Bestattungen in Bad Neustadt

Bad Neustadt

Das sind die neuen (Corona-)Regeln für Bestattungen in Bad Neustadt

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    Archivfoto.
    Archivfoto. Foto: Stefan Kritzer

    Die Stadt Bad Neustadt verfügt laut einer Pressemitteilung seit dem 30. Oktober 2020 über ein lnfektionsschutzkonzept für Bestattungsfeiern auf den städtischen Friedhöfen, das dem Schutz der Teilnehmer an Bestattungsfeiern dient. Auf Grund der neuen Rechtslage sieht sich die Stadt Bad Neustadt nun laut der Mitteilung veranlasst, dieses Konzept anzupassen.

    Bei Bestattungen auf städtischen Friedhöfen der Stadt Bad Neustadt gelten deshalb bis auf Weiteres folgende Regelungen: In Gebäuden der Stadt Bad Neustadt (zum Beispiel Leichenhalle, Leichenhaus) bestimmt sich die zulässige HöchstteiInehmerzahl nach der Anzahl der vorhandenen Plätze, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Plätzen gewahrt wird, außer bei Angehörigen, die gemeinsam in einem Haushalt leben.

    In Gebäuden gilt Maskenpflicht. Die Maskenpflicht gilt nicht am festen Sitz- und Stehplatz, soweit zuverlässig ein Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen gewahrt wird, die nicht dem eigenen Hausstand angehören.

    Im Freien ist die Personenzahl grundsätzlich nicht mehr begrenzt. Die Teilnehmer werden angehalten, während der gesamten Bestattungsfeier auch im Freien einen ausreichenden Abstand von mindestens 1,5 Metern zu halten. Die Stadt Bad Neustadt Saale macht hier von ihrem Hausrecht Gebrauch und bittet um Verständnis, schließt die Mitteilung.

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