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LKR. HASSBERGE: Den Schnecken geht es an den Kragen

LKR. HASSBERGE

Den Schnecken geht es an den Kragen

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    Noch in den 80er Jahren registrierte die Regierung von Unterfranken Jahr für Jahr zig Tonnen gesammelter Weinbergschnecken. „In den letzten sechs Jahren waren es manchmal weniger als eine Tonne, maximal neun Tonnen“, sagt Peter Krämer von der Höheren Naturschutzbehörde an der Regierung von Unterfranken in Würzburg. „Die Schnecken für den Verzehr stammen heute immer häufiger von Schneckenfarmen. Denn das ist günstiger, als die Tiere in offener Landschaft zu suchen.“

    In diesem Jahr habe lediglich eine Firma ihre Sammeltätigkeit bei der Regierung angezeigt und damit die Berechtigung erhalten, an offiziell bekannt zu gebenden Sammelstellen Weinbergschnecken zur Verwertung entgegenzunehmen. Im Landkreis Haßberge seien sechs solcher Stellen ausgewiesen, teilt Winfried Seufert, stellvertretender Sachgebietsleiter Natur- und Wasserrecht am Landratsamt Haßfurt mit. Auskünfte erteilt das Landratsamt.

    In Bayern regelt seit 1977 die „Verordnung über den Schutz der Weinbergschnecken“ den Zeitraum und das Gebiet, in denen die Tiere gesammelt werden dürfen. Die Landkreise werden im Dreijahres-Turnus zum Jagdgebiet. Für Unterfranken bedeutet dies, dass pro Jahr jeweils in drei der neun Kreise die Schneckenjagd von April bis Mitte Juni erlaubt ist. Neben dem Landkreis Haßberge gilt die Sammelerlaubnis heuer für die Landkreise Schweinfurt und Rhön-Grabfeld.

    Für das Sammeln gelten neben den zeitlichen Einschränkungen laut Peter Krämer bestimmte Restriktionen: „Die Schnecken müssen so groß sein, dass sie durch einen 30 Millimeter weiten Ring nicht mehr hindurch passen. Außerdem sind bestimmte Gegenden von der Sammlung strikt ausgeschlossen, zum Beispiel die Naturschutzgebiete, Naturdenkmale und geschützte Landschaftsbestandteile.“

    Dennoch: Die Vorschriften können natürlich nicht lückenlos überwacht werden. „Nicht hinter jedem Sammler steht ein Aufpasser“, macht Krämer klar. Zuständig für die Kontrolle sind die Naturschutzbehörden der Landratsämter. Winfried Seufert berichtet, dass im Haßbergkreis eine hauptamtliche Vollzeit-Fachkraft sowie zwei Halbtagskräfte die Einhaltung der Naturschutz-Vorschriften kontrollierten. Hinzu kommen fünf Ehrenamtliche der Naturschutzwacht. „Wenn Verstöße festgestellt werden, wird umgehend die Polizei eingeschaltet“, so Seufert.

    Und Peter Krämer ergänzt: „Verstöße fallen normalerweise schnell auf. Jede Sammelstelle ist gut beraten, die Vorschriften einzuhalten und aufzupassen. Sonst kann sogar ein Strafverfahren wegen Verletzung des Artenschutzrechts drohen.“

    Da die Bestände der Weinbergschnecken tendenziell sinken, könnte es nach Einschätzung von Regierungsvertreter Peter Krämer durchaus sein, dass das Sammeln von Weinbergschnecken gemäß der geplanten Landesartenschutzverordnung für Bayern in Zukunft gänzlich verboten wird. Genaue Erhebungen, die die regionale Population der Weinbergschnecken belegen, fehlten allerdings bisher. „Die Zukunft des Schnecken-Sammelns ist also offen.“

    Wenn es nach Krämers persönlichem Geschmack ginge, müssten Weinbergschnecken auf keinem Teller landen. „Anstatt Schnecken in Kräuterbutter zu ertränken, um deren eher faden Geschmack zu übertünchen, streiche ich mir die Butter lieber direkt aufs Weißbrot.“ Und bei schlecht zubereiteten Schnecken schmecke man den Schleim durch. „Ich bevorzuge maritime Weichtiere“, sagt Krämer, „obwohl die auch nicht jedermanns Sache sind.“

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