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Kreuzberg: Der Rotmilan – ein echter Rhöner: Wie Waldbesitzer den Vogel unterstützen können

Kreuzberg

Der Rotmilan – ein echter Rhöner: Wie Waldbesitzer den Vogel unterstützen können

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    Der Rhöner „Charaktervogel“, der Rotmilan, leicht erkennbar an seinem gegabelten Schwanz.
    Der Rhöner „Charaktervogel“, der Rotmilan, leicht erkennbar an seinem gegabelten Schwanz. Foto: Daniel Scheffler

    Wer kennt ihn nicht, den Charaktervogel der Rhön, den Rotmilan? „Hier lässt sich´s gut leben“: Ist doch unsere Gegend mit ihrem Wechsel aus Feld, Grünland und Wald der ideale Lebensraum für einen der größten heimischen Greifvögel. In dieser strukturreichen Landschaft finden viele Beutetiere wie Kleinsäuger und Insekten noch gute Lebensbedingungen, die wiederum Nahrungsgrundlage für den Rotmilan sind. Diese und die folgenden Informationen sind einer Pressemitteilung des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bad Neustadt entnommen.

    Waldränder und Feldgehölze sind der bevorzugte Bauplatz für den Horst des Rotmilans. Diesen errichtet er gerne in Astgabeln von Rotbuche, Eiche, Kiefer, Lärche und Pappel, und schmückt ihn mit Plastikteilen, Stofffetzen und anderweitigem Müll. Nach der Rückkehr aus dem Winterquartier besetzt der Rotmilan den Horst etwa ab Anfang bis Mitte Februar, die eigentliche Brutzeit beginnt etwa Anfang März. Idealerweise schlüpfen zwei bis drei Junge. Allerdings brütet nicht jedes Revierpaar, und wiederum nicht jede Brut ist erfolgreich.

    Störungen rund um den Horstbaum sind zu vermeiden

    In der Fortpflanzungszeit ist der Vogel störungsanfällig, weswegen Freizeitaktivitäten, aber auch Forstarbeiten zum Verlassen des Geleges oder zur Aufgabe des Brutplatzes führen können. Insofern würden die Störverursacher mit dem im Naturschutzgesetz verankerten Störungsverbot kollidieren.

    Deshalb wurde die sogenannte „weitere Horstschutzzone“ eingerichtet: in einem Radius von 200 Metern um den Horstbaum sind Störungen wie Holzeinschlag und -rückung, Holzabfuhr, Durchforstungs- und Jungbestandspflege und Brennholzaufarbeitung in der Fortpflanzungszeit zwischen dem 1. Februar und dem 31. Juli zu vermeiden.

    Im direkten Horstumfeld mit einem Radius von 50 Metern um den eigentlichen Horstbaum, sollte im Zuge von Durchforstungen außerhalb der Fortpflanzungszeit allenfalls moderat eingegriffen werden. Denn dort gibt es neben dem Horstbaum weitere wichtige sogenannte „Requisitenbäume“, die der Rotmilan als Wachturm und Futterübergabeplatz nutzt.

    Europaweit schrumpft die Rotmilan-Population und steht unter starkem Druck. Da allein in Deutschland rund 2/3 des weltweiten Bestandes beheimatet ist, spricht man beim Rotmilan auch von einer sogenannten „Verantwortungsart“. Die Rhön stellt innerhalb Deutschlands einen Verbreitungsschwerpunkt dar, denn hier leben immerhin 1 Prozent der Gesamtpopulation. In den Jahren 2014 bis 2020 wurde das länderübergreifende Artenhilfsprojekt „Rotmilan“ im Biosphärenreservat durchgeführt. Ziele waren unter anderem die Bestandserfassung, das sogenannte ´Monitoring´ von Rotmilanhorsten und die Entwicklung von Schutzkonzepten zur Verbesserung der Lebensgrundlage des Rhöner Charaktervogels.

    Ehrenamtliche in Hessen und Bayern unterstützen den Rotmilan

    In Hessen und Bayern wird dieses Projekt durch zahlreiche ehrenamtliche Rotmilanschützer weitergeführt. So konnten 2024 in den Landkreisen Bad Kissingen und Rhön-Grabfeld insgesamt über 50 bebrütete Horste und gut 40 erfolgreiche Bruten festgestellt werden. Davon profitieren auch die Besitzerinnen und Besitzer von Wald, die nun über eine verbesserte Datenlage ihre Waldbewirtschaftung „Rotmilan-gerecht“ anpassen können.

    Waldbesitzer können dem Rotmilan laut der Pressemitteilung folgendermaßen helfen: Horstvorkommen der unteren Naturschutzbehörde melden, bei Unsicherheiten Förster des AELF oder der FBG, Naturpark-Ranger oder untere Naturschutzbehörde um Rat fragen, Horst und Horstbaum nicht fällen, beschädigen oder freistellen, in der „engeren Horstschutzzone“ allenfalls moderat außerhalb der Fortpflanzungszeit eingreifen, Fördermittel für vorübergehenden Nutzungsverzicht in Anspruch nehmen (Programm "VNP-Wald"), Forstbetriebsarbeiten in der „weiteren Horstschutzzone“ bis Ende Januar abschließen beziehungsweise danach unterbrechen, jegliche andere Störungen während der Brutzeit konsequent vermeiden.

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