Um die Erweiterung des Sanierungsgebiets "Ostheimer Altstadt" realisieren zu können, fand eine Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange statt. Von 50 angeforderten Stellungnahmen sind 20 eingegangen, die einzeln im Stadtrat behandelt und beschlossen werden mussten. Bedenken oder Einwendungen, die der Erweiterung im Wege stehen würden, gab es keine. Vielmehr wurde das Vorhaben durchaus auch begrüßt, beispielsweise durch die Handwerkskammer Unterfranken, die darin die Erhaltung und Stärkung des vorhandenen Angebots sieht. Vom Staatlichen Bauamt Schweinfurt wurde ein Ortstermin vorgeschlagen, um geplante Maßnahmen zu besprechen, was von Seiten der Stadt ohnehin schon angedacht war.
Förderantrag an die Regierung von Unterfranken gestellt
Nicht aufgenommen werden kann das Gebäude in der Sophienstraße 34, auch wenn der Eigentümer einen entsprechenden Antrag gestellt hatte. Wie der Bürgermeister Steffen Malzer erläuterte, sei ein städtebaulicher Missstand dafür Voraussetzung, was aber in diesem Bereich der Stadt Ostheim nicht gegeben sei. Der Satzungsbeschluss zur förmlichen Festlegung des erweiterten Sanierungsgebietes "Ostheimer Altstadt" wurde einstimmig gefasst. Der Bürgermeister gab aus nichtöffentlicher Sitzung bekannt, dass der Auftrag für die Überarbeitung der Gestaltungssatzung und Ausarbeitung einer Gestaltungsfibel an das Büro Wegner Stadtplanung für 13 119 Euro vergeben wurde. Ein Förderantrag hierfür wird an die Regierung von Unterfranken gestellt.
Die Vergabe der hoheitlichen Bestattertätigkeiten der Stadt Ostheim für die Friedhöfe Ostheim, Oberwaldbehrungen und Urspringen wurde an die Firma Ostheimer Bestattungen für eine Vertragslaufzeit von vier Jahren vergeben. Abgelehnt wurde der Bauantrag zur Errichtung zweier unbeleuchteter Werbeanlagen für den Netto-Markt.
2019 war finanziell ein gutes Jahr
Über die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2019 gab Kämmerer Marc Huter ausführlich Rechenschaft. Insgesamt sprach er von einem guten Jahr und positivem Ergebnis. Dem schloss sich auch Peter Wienröder im Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung an. Mit der Feststellung der Jahresrechnung wurden auch die über- und außerplanmäßigen Ausgaben, die über 15 000 Euro lagen, per Beschluss genehmigt.
Nachdem die Ostheimer Stadträte in einer der vorangegangenen Sitzungen über die Neuordnung der Friedhofsgebühren beraten hatten, stand nun die Änderung der Friedhofssatzung und -Gebührensatzung zur Abstimmung an. Sie wurde nach einer Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetags an die örtlichen Gegebenheiten Ostheims angepasst.
Um den Breitbandausbau in Ostheim und den Gemeindeteilen weiter voranzutreiben, beteiligt sich die Stadt am aktuellen Verfahren zur Bayerischen Gigabitrichtlinie. In der ersten Stufe, der Voruntersuchung und Markterkundung kommen 4890 Euro an Kosten auf die Stadt zu. Dieser Vergabe an die Firma Corwese wurde einstimmig zugestimmt. Zurück gestellt wurde die Beratung über die Neukalkulation der Gebühren für die Benutzung der Kinderkrippe "Storchennest", da noch eine Abstimmung mit der Kinderkrippen-Leitung sowie anderen Kindergartenträgern notwendig sei.
Die Wasserzähler müssen selber abgelesen werden
Die Wasserzähler werden in diesem Jahr nicht von Mitarbeitern des Bauhofs abgelesen. Erstmals werden die Bürger gebeten, ihren Zählerstand selbst zu melden. Dies ist über die Internetseite der Stadt oder per Post möglich. Entsprechende Schreiben werden in den nächsten Tagen versendet. Wichtig sei, dass der Zählerstand zwischen dem 1. und 28. Dezember gemeldet werde, um in den Genuss des reduzierten Steuersatzes zu kommen. Ab dem 29. Dezember werden die Zählerstände anhand des Vorjahres geschätzt.