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Die Schallmauer zum Hauptamt

Bad Neustadt

Die Schallmauer zum Hauptamt

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    Die meisten Bürgermeister in Rhön-Grabfeld bewältigen ihr Pensum als ehrenamtliche Chefs. Denn im Landkreis gibt es derzeit nur sieben hauptamtliche Bürgermeister, und zwar in den großen Städten Bad Neustadt, Bad Königshofen und Mellrichstadt sowie in den Gemeinden Bastheim, Oberelsbach, Bischofsheim und Ostheim.

    "Die Schallgrenze zwischen Ehrenamt und Hauptamt liegt laut Gemeindeordnung bei 5000 Einwohnern", sagt Wolfgang Warmuth, Regierungsdirektor am Landratsamt. Bei bis zu 5000 Bürgern werden die Amtsgeschäfte in der Regel ehrenamtlich geführt, darüber hauptamtlich.

    Allerdings gibt es auch Ausnahmen, Beispiel Bastheim und Oberelsbach. Dort habe nach der Gebietsreform 1978 der Bastheimer Bürgermeister Georg Türk den Vorsitz der Verwaltungsgemeinschaft übernommen und aufgrund der Vielzahl seiner Aufgaben das Hauptamt beantragt, erinnert sich Warmuth. Das wurde ihm trotz der geringen Zahl von Bürgern gewährt. "Dann aber meldete sich der Oberelsbacher Bürgermeister Rudi Pöhland, dass er fünf Einwohner mehr hat als Bastheim und folglich seine Rathausgeschäfte ebenfalls hauptamtlich führen möchte. Das wurde ihm gewährt. Seither sind beide Gemeinden aus Tradition mit hauptamtlichen Bürgermeistern bestückt", so Warmuth.

    Regierungsamtsfrau Hiltrud Schumann ergänzt, dass über einen hauptamtlichen Bürgermeister auch die Zahl der Ortsteile entscheide. "Gehören die Gemeinden nicht zu einer Verwaltungsgemeinschaft, sondern haben eine eigene Verwaltung, dann steigt natürlich die Inanspruchnahme der Bürgermeister. Insofern ist es auch sinnvoll den Bürgermeister im Hauptamt einzusetzen. Andererseits sind wir dagegen, wenn die Gemeinde unter 2000 Einwohner aufweist", so die Regierungsamtsfrau von der Rechtsaufsichtsbehörde.

    Denn die Entscheidung, ob eine Gemeinde von einem hauptamtlichen Bürgermeister geführt werde, liegt im Ermessen der Gemeinde selbst. Die Gemeindeordnung schreibt dazu vor, dass es bis 10 000 Bürger auch ehrenamtliche Bürgermeister geben kann, darüber hinaus allerdings wird immer ein Hauptamtlicher eingesetzt.

    Der Antrag auf Hauptamt muss 67 Tage vor den Wahlen in der Aufsichtsbehörde vorliegen. Ist dieser Passus der Gemeindeordnung nicht erfüllt, dann muss der neu gewählte Bürgermeister ehrenamtlich tätig sein und kann erst vor der nächsten Wahl sein Hauptamt beantragen. "In Hohenroth herrschen wohl Überlegungen, dass der nächste Bürgermeister wahrscheinlich hauptamtlich eingesetzt wird", so Hiltrud Schumann.

    Auch Fladungen hatte vor dieser Kommunalwahl einen Anlauf gemacht, dass der Bürgermeister im Rhönstädtchen künftig hauptamtlich die Ratsgeschäfte führen soll. Die Sachkriterien dafür seien klar gewesen, so Hiltrud Schumann. Fladungen habe sieben Stadtteile, der Verwaltungsaufwand sei entsprechend hoch. Doch würde ein hauptamtlicher Bürgermeister die Stadtkasse einen jährlichen Mehraufwand von 80 000 Mark kosten, von denen der geringste Teil beim Bürgermeister landet. "Das führte dazu, dass Fladungen, mit die gebeutelste Gemeinde in der Rhön, ihren Antrag zurückzog", so Wolfgang Warmuth.

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