Soll der Führerschein entzogen werden bei Straftaten?
Ilona Baumbach aus Hollstadt unterstützt diese Gesetzesinitiative. Allerdings sollte der Führerschein-Entzug sich nur auf bestimmte Verstöße beziehen. Gesetze seien in Deutschland ohnehin eher milde, in ihrer Heimat Polen sieht das etwas anders aus, vor allem der Aufenthalt in einem Gefängnis kann nicht mit deutschen Verhältnissen verglichen werden. Keinesfalls dürfte die Strafe aber bei einer existenziellen Gefährdung angewendet werden. EH/Foto: Heise
Thomas Zirkelbach aus Schönau ist für die „harte Linie“ bei dieser Frage. Er legt aber Wert auf die Feststellung, „ich bin aber kein CSU-Wähler!“ Der Führerschein-Entzug könnte wahrscheinlich mehr abschrecken als irgendwelche Geldstrafen. Diese Strafe muss jedoch jedem hinlänglich bekannt sein, damit sie auch wirklich greift. Allen Menschen müsse klar sein, dass es Konsequenzen gibt, wenn sie Regeln missachten. EH/Foto: Heise
Für Helmut Bär aus Bad Königshofen kommt es auch auf die Straftat an. „Bei Gewalttaten gegen Personen könnte sich das auch auf das Fahrverhalten auswirken – der Täter hätte ein Aggressionspotenzial, das auch im Straßenverkehr gefährlich wäre. In diesem Fall wäre ein Führerschein-Entzug angebracht. Bei Diebstahl zum Beispiel sei seiner Meinung nach der Entzug eher fragwürdig – da gebe es keine direkte Verbindung zum Fahrverhalten. regi/Foto: Vossenkaul
Frank Hanisch aus Bad Königshofen ist gegen den Führerschein-Entzug, weil die Strafe immer mit der Tat zu tun haben sollte: „So macht man das in der Kindererziehung wegen des Lerneffekts auch. Wenn jemand einen Einbruch begangen hat, kann er trotzdem ein guter Autofahrer sein!“ Ohne Fahrerlaubnis sei es aber schwer einen Job zu behalten oder zu finden, was wiederum zu neuen Straftaten führen könnte. regi/Foto: Vossenkaul