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Bad Neustadt: Die Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt ist jetzt ein Digitales Amt: Was bedeutet das für die Menschen?

Bad Neustadt

Die Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt ist jetzt ein Digitales Amt: Was bedeutet das für die Menschen?

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    Der VG-Vorsitzende Georg Straub (von links), Geschäftsleiterin Heike Kaiser sowie Sabrina Brischke und Felix Schmitt freuen sich über den Titel "Digitales Amt" für die Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt.
    Der VG-Vorsitzende Georg Straub (von links), Geschäftsleiterin Heike Kaiser sowie Sabrina Brischke und Felix Schmitt freuen sich über den Titel "Digitales Amt" für die Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt. Foto: Stefan Kritzer

    Nicht erst seit Corona sind Behörden, Rathäuser und Verwaltungsgemeinschaften (VG) gefordert, bürgernahe Leistungen nach Möglichkeit online bereitzustellen. Die Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt mit ihren sieben Mitgliedsgemeinden bietet seit Oktober vergangenen Jahres 55 Onlineanträge an. Dafür gab es jetzt den Titel "Digitales Amt" vom Staatsministerium für Digitales.

    "Die Umstellung und das zusätzliche digitale Angebot haben viel Zeit in der Umsetzung gekostet", sagte VG-Leiterin Heike Kaiser. "Aber das war es wert." Wer seinen Vierbeiner in Sachen Hundesteuer an- oder abmelden möchte, muss nicht mehr in die VG kommen, sondern kann dies von zu Hause am Computer, Tablet oder Smartphone erledigen. Einen Fischereischein oder die Hausnummer für das neu gebaute Eigenheim beantragen, die Erlaubnis für ein Fest oder eine Veranstaltung einholen, das alles geht bei der VG Bad Neustadt online. Die Digitalisierung im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) ist eine vom Gesetzgeber geforderte Aufgabe für sämtliche öffentliche Verwaltungen.

    Homepage musste vollständig überarbeitet werden

    Grundlegend für deren Umsetzung war in der VG Bad Neustadt eine vollständige Überarbeitung der Homepage. In Verbindung zum Bayernportal können nun Dutzende von Angeboten, für die man bislang der VG einen Besuch abstatten musste, von zu Hause aus erledigt werden. Entweder direkt über das Bayernportal, oder durch das Ausfüllen einer PDF-Datei.

    Der Vorsitzende der VG Bad Neustadt, Georg Straub, zeigte sich erfreut über den erreichten Titel Digitales Amt. "Wir haben seit 2017 das Onlineangebot immer weiter ausgebaut", so Straub. Richtig Schub in Sachen Onlineangebote gab es im vergangenen Jahr. Mit Sabrina Brischke und Felix Schmitt standen zwei junge Mitarbeiter für die Umsetzung des Digitalangebotes bereit. Stück für Stück und Antrag für Antrag haben sie das digitale Angebot der VG erweitert – und werden es in Zukunft weiterführen.

    Perso und Reisepass können nicht online beantragt werden

    Einzig die Beantragung von Personalausweis oder Reisepass ist (noch) nicht online möglich. Das liegt am notwendigen Fingerabdruck, den die Behörden von den Bürgerinnen und Bürgern einfordern. Und der lässt sich nicht am heimischen Computer einlesen. Allerdings, so Sabrina Brischke und Felix Schmitt, dürfte auch das nur noch eine Frage der Zeit sein, bis sich der Fingerabdruck via App auf dem Smartphone an die Behörden übertragen lasse. Noch ist es aber nicht soweit.

    Aktiv mitgearbeitet am Digitalen Amt in der VG haben auch rund 40 junge Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Gemeinden der NES-Allianz im Rahmen des Azubiprojektes "Digitale Verwaltung". In diesem Projekt wird der jungen Generation die Möglichkeit gegeben, an der weiterführenden Digitalisierung der Verwaltungen mitzuwirken.

    Bei all den neuen Online-Dienstleistungen der VG Bad Neustadt betonen die Mitarbeiter jedoch nachdrücklich, dass alle Dienste nach wie vor auch auf analogem Weg und direkt in der Verwaltungsgemeinschaft getätigt werden können. "Selbstverständlich sind wir auch weiterhin trotz des vielfältigen Online-Angebotes persönlich für unsere Bürgerinnen und Bürger erreichbar", betont Heike Kaiser. Was jedoch bedeutet, das die zunehmende Digitalisierung im Amt auch mehr Personal und höhere Kosten nach sich ziehe. Schließlich müssen derzeit die Dienste ebenso online wie vor Ort angeboten werden. Folglich bleibe das Digitale Amt (noch) ein zusätzliches Angebot für die Bürgerinnen und Bürger.

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