Die Dorferneuerung hat das Gesicht von Großbardorf verändert, außerdem sind auch Maßnahmen im „Untergrund“ wie die Erneuerung von Abwasserkanälen, das Verlegen von Leitungen für das Nahwärmenetz und vieles mehr durchgeführt worden.
Mit der Dorferneuerung hängt auch eine Flurbereinigung im Ort zusammen, ein Verfahren, das jetzt seinem Ende zustrebt, wie Baudirektor Otto Waldmann vom Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken (ALE) am Dienstagabend in einer Versammlung der Teilnehmergemeinschaft Großbardorf 3 berichtete.
Schon die Gebietsverhandlungen zwecks Baus des Regenrückhaltebeckens am Dorfgraben machten deutlich, dass eine Flurbereinigung innerhalb eines festgelegten Verfahrensgebiets notwendig ist. Die betroffenen Grundstücke ziehen sich bis in den Ort hinein und müssen zunächst einmal bewertet werden.
Wertzahlen ermittelt
Wie Waldmann erklärte, erhält Grünland die Wertzahl 40 (entspricht 2 Euro pro Quadratmeter), Gartenland die Wertzahl 50 (2,50 Euro/qm) und die Ortslage die Wertzahl 200 (10 Euro/qm). Nach einer Formel wird der jeweilige Wert ausgerechnet und der Eigentümer kann mit einem anderen Grundstück und/oder einem Geldbetrag entschädigt werden.
Zuvor gilt es noch rechtliche Hürden zu nehmen, denn im Grundbuch eingetragene Rechte oder Grunddienstbarkeiten müssen geprüft, abgelöst oder übernommen werden. Mit einem Abschluss der Neuverteilungsverhandlungen rechnet Waldmann aber noch im März, im Sommer werden die Wertermittlungsergebnisse bekannt gegeben und die Beteiligten können Widerspruch einlegen.
Im Herbst kann der Flurbereinigungsplan stehen, dann gibt es einen Anhörungstermin und noch einmal Widerspruchsmöglichkeiten. Am Ende stehen die öffentliche Bekanntgabe und der Eintrag ins Grundbuch. Letzteres kann aber lange dauern, deshalb gilt als Zwischenlösung der Flurbereinigungsplan als amtlicher Nachweis über die Besitzverhältnisse. Die Ausführungsanordnung, das ist der Zeitpunkt des rechtlichen Besitzerwechsels, wird für 2017 erwartet.
Waldmann, der auch Vorstandsvorsitzender der Teilnehmergemeinschaft ist, machte in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass noch ein Jahr lang Anträge gestellt werden können auf Förderung privater Maßnahmen innerhalb der Dorferneuerung. 70 Anträge wurden bereits gestellt, 35 wurden schon ausbezahlt.
Antrag vor Maßnahmenbeginn
Ein Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Bezuschusst werden dorfgerechte Um-, An- und Ausbauten an Wohn-, Wirtschafts- und Nebengebäuden im Innenort. Energetische Verbesserungen, dorfgerechte Ersatz- oder Neubauten, die zur Innenentwicklung passen, die Gestaltung von Höfen, die Renovierung von Hoftoranlagen, Zäunen und Mauern und vieles mehr werden ebenfalls mit unterschiedlichen Fördersätzen bezuschusst.
Informationen gibt es beim ALE Tel. (09 31) 41 01 402 und unter www.landesentwicklung.bayern.de/unterfranken.
Bürgermeister Josef Demar bedankte sich für die umfassenden Informationen und teilte mit, dass er Großbardorf für den Wettbewerb „Staatspreis Land- und Dorfentwicklung“ angemeldet hat. Da die Gemeinde im Auswahlverfahren bereits unter den letzten drei Bewerbern ist, erwartet er demnächst den Besuch einer Kommission, die sich alles vor Ort anschauen wird, von den Hochwasserschutzmaßnahmen über die Dorf-Innengestaltung bis zum energetischen Konzept mit erneuerbaren Energien.