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BAD NEUSTADT: Ehrensold, Überbrückung oder Pension

BAD NEUSTADT

Ehrensold, Überbrückung oder Pension

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    (huhe) Das Amt des Bürgermeisters ist ein Job mit Zeitvertrag. Dieser kann zwar alle sechs Jahre verlängert werden bis zum Erreichen des Rentenalters. Doch was ist, wenn das Arbeitsverhältnis früher endet – von welcher Seite auch immer gekündigt? Wie sieht es mit der Versorgung der ehemaligen Ortsoberhäupter aus?

    Prinzipiell gibt es da einen Unterschied zwischen ehrenamtlichen Bürgermeistern und berufsmäßigen, wie Hiltrud Schuhmann, die Leiterin der Kommunalaufsicht am Landratsamt Rhön-Grabfeld erklärt. Was allerdings in beiden Fällen gleich ist: Um Versorgungsansprüche zu haben, reicht eine sechsjährige Amtszeit nicht aus. Zwei Perioden sollten die kommunalen Wahlbeamten schon auf dem Chefsessel im Rathaus durchgehalten haben.

    Ehrenamtliche

    Ehrenamtliche Ex-Bürgermeister haben nach zwölf Dienstjahren Anspruch auf den so genannten Pflicht-Ehrensold, so Schuhmann. Den bekommen sie aber erst, wenn sie 60 Jahre alt sind. Er beträgt 33,3 Prozent dessen, was sie zuletzt als Bürgermeister an Aufwandsentschädigung bekommen haben. Bei Gemeinden zwischen 1000 und 3000 Einwohnern beträgt diese Aufwandsentschädigung zwischen 1715 und 3133 Euro – je nachdem was der jeweilige Gemeinderat innerhalb dieses Spielraums festgelegt hat, erklärt Peter Stumpf von der staatlichen Rechnungsprüfungsstelle am Landratsamt. Davon dann ein Drittel.

    Wenn der Bürgermeister noch keine zwölf aber mindestens zehn Jahre im Amt war, kann der Gemeinderat beschließen, dass er einen freiwillig Ehrensold ab 60 bezahlt. Da liegt das gesetzlich festgelegte Maximum allerdings bei 787,83 Euro.

    Neben dieser Versorgungsleistung erhalten Ehrenamtliche noch die so genannte Überbrückungshilfe. Die gibt es direkt im Anschluss an die Zeit als Bürgermeister. Sollte die nur sechs Jahre gedauert haben, gibt es ein halbes Jahr lang die Hälfte der vorausgegangenen monatlichen Aufwandsentschädigung als Rathauschef. Gehen zwei oder mehr Amtszeiten voraus, dann wird die Überbrückungshilfe ein Jahr lang gezahlt. Das ist die Obergrenze.

    Berufsmäßige

    Anders sieht es bei berufsmäßigen Bürgermeistern aus. Werden diese nicht wiedergewählt, bekommen sie direkt im Anschluss an ihre Amtszeit eine Pension. Allerdings nur, wenn sie mindestens zehn Jahre im Amt waren. Wie hoch diese Pension ausfällt, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab, in erster Linie aber von der vorausgegangenen Dienstzeit als Bürgermeister. Sie liegt zwischen 35 und 71,75 Prozent dessen, was der betreffende Bürgermeister im Amt verdient hat, erläutert Stumpf.

    Damit, so Schuhmann, sorgt der Gesetzgeber dafür, dass sich Bewerber um das Amt eines berufsmäßigen Bürgermeisters keine Sorgen machen müssen, was nach dem Ende ihrer Amtszeit sein wird. Schließlich geben die ja in aller Regel ihren Beruf oder vielleicht sogar ein Unternehmen auf, um Bürgermeister zu sein. Mit der Aussicht, nach der Zeit als Bürgermeister eventuell vor dem Nichts zu stehen, wäre die Bereitschaft bei vielen potenziellen Bewerbern zu kandidieren wohl eher gering, vermutet Schuhmann.

    Dann gäbe es wohl fast nur noch Bürgermeister, die zuvor im öffentlichen Dienst waren. Denn die haben nach ihrer Amtszeit die Möglichkeit, in ihren alten Job zurückzukehren. Entscheiden müssen sie dies innerhalb von drei Monaten nach dem Ende ihrer Amtszeit.

    Daten & Fakten

    Berufsmäßige Bürgermeister Profis schreibt das bayerische Kommunalrecht bei Kommunen ab 10 000 Einwohnern vor. Bei 5000 bis 10 000 Einwohnern geht der Gesetzgeber von einem hauptamtlichen Bürgermeister aus, ein ehrenamtlicher wäre aber auch möglich. Bis 5000 Einwohner nimmt der Gesetzgeber an, dass der Bürgermeister ehrenamtlich ist.

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