Prinzipiell gibt es da einen Unterschied zwischen ehrenamtlichen Bürgermeistern und berufsmäßigen, wie Hiltrud Schuhmann, die Leiterin der Kommunalaufsicht am Landratsamt Rhön-Grabfeld erklärt. Was allerdings in beiden Fällen gleich ist: Um Versorgungsansprüche zu haben, reicht eine sechsjährige Amtszeit nicht aus. Zwei Perioden sollten die kommunalen Wahlbeamten schon auf dem Chefsessel im Rathaus durchgehalten haben.
BAD NEUSTADT