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RHÖN-GRABFELD (WDH): Ein Bauer ernährt 112 Verbraucher

RHÖN-GRABFELD (WDH)

Ein Bauer ernährt 112 Verbraucher

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    Gut besucht war die Ortsobleute-Versammlung des Bayerischen Bauernverbandes trotz des Wetters, das die Landwirte unruhig werden lässt, beginnt doch mit den ersten trockenen und wärmeren Tagen die Arbeit in der Flur.

    In seinem zur festen Einrichtung gewordenen agrarpolitischen Bericht lobte eingangs BBV-Präsident und Kreisobmann Karl Groenen zunächst einmal seine Berufskollegen. Ihre Leistungen können sich sehen lassen. Ein Landwirt ernährt heute bereits 112 Verbraucher und das zu so günstigen Preisen, dass sie nach neuesten Einkommensstatistiken bereits am 22. Februar so viel verdient haben, dass die Ernährung für das gesamte Jahr gesichert ist.

    Rückblickend hervorgehoben hat er nochmals die Bedeutung der SPD-Veranstaltung mit Bundeslandwirtschaftsminister Karl-Heinz Funke. Groenen habe ihm unmittelbar nach der Veranstaltung geschrieben, wollte die ungewohnt ruhige Stimmung bei der Versammlung mit dem Minister als ein von Gesprächsbereitschaft geprägtes Angebot der Landwirtschaft verstanden wissen.

    Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie war Thema des Referates von Eugen Köhler, Referent an der BBV-Hauptgeschäftsstelle Würzburg. Er sieht durchaus die Problematik, vor welcher jeder betroffene Grundstückseigentümer steht: "Lass ich die Fläche drin oder beantrage ich die Herauslösung der Fläche aus der FFH-Gebiets-Kulisse?"

    Aus Sicht des Bayerischen Bauernverbandes, so Köhler, ist die Herausnahme von Ackerflächen ein absolutes Muss. Positiv zu bewerten ist, dass FFH bis heute keine Bewirtschaftungs-Einschränkungen mit sich bringt, dabei aber fest zementiert, dass eine Verschlechterung der Fläche aus Sicht des Naturschutzes nicht erfolgen dürfe. Dies sei eine Einschränkung, die wohl heute tragbar, in ihrer Konsequenz auf Dauer jedoch nicht abzusehen sei. "Wer weiß schon, wie in zehn oder 20 Jahren Landbewirtschaftung aussieht".

    Bis heute liegen noch keine Anhaltspunkte vor, die darauf schließen lassen, dass zukünftige Zahlungen auf FFH-Flächen beschränkt würden. Jeder einzelne würde hier die Verantwortung tragen, die er mit seiner Entscheidung über Herausnahme oder Verbleib der Fläche in der FFH-Gebiets-Kulisse trifft. Sollte eine Herausnahme beantragt werden, so ist eine Kopie der Unterlagen über den BBV-Orts-Obmann oder direkt an die BBV-Geschäftsstelle zu leiten Tel. (0 97 71) 62 10 00.

    Ab dem 1. Januar 2001 ist die Eingriffs-Regelung in der Bauleitplanung verpflichtend anzuwenden. Das bedeutet für die Landwirtschaft weiteren Flächenverlust, da mit der Ausweisung von Baugebieten und Gewerbegebieten durch Gemeinden und Städte die Schaffung von Ausgleichsflächen zur Pflicht wird. Dies war bislang nur beim Straßenbau bekannt. Verschiedene Modelle, wie ein solcher Ausgleich umzusetzen ist, sind mit mehr oder weniger Flächenverbrauch verbunden.

    Wie sich diese Regelung jedoch zukünftig konkret auswirken wird, sei ebenfalls noch nicht genau abzusehen, hieß es in der Versammlung.

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