In der vergangenen Gemeinderatssitzung in Trappstadt gab es im öffentlichen Teil wenig zu besprechen. Wie in allen Gemeinden musste das Erfrischungsgeld für die Wahlhelfer der Landtags- und Bezirkswahl am 8. Oktober bestimmt werden. Der Gemeinderat beschloss, den Mitgliedern der Wahlvorstände ein Erfrischungsgeld von je 35 Euro für den Vorsitzenden und je 25 Euro für die übrigen Mitglieder zu gewähren.
Trappstadt