Bürgermeister ist ein verantwortungsvoller Job und oft genug ein anstrengender. Lohnt es sich dann wenigstens auch finanziell für die Oberhäupter von Städten und Gemeinden, an der Spitze zu stehen und die Führung zu übernehmen?
Die Besoldung der Bürgermeister ist nach Auskunft von Hiltrud Schuhmann, die am Landratsamt für das Kommunalrecht zuständig ist, angelehnt an die Struktur der Beamtenbesoldung. Sie unterscheidet sich beim Status des Bürgermeisters.
Da sind zum Einen die hauptamtlichen Bürgermeister. Ab einer Einwohnerzahl von 10 000 lässt das Gesetz keine Wahl und schreibt hauptamtliche Bürgermeister vor. Es gibt allerdings auch Kommunen mit weniger Einwohnern, die ihren Bürgermeister als sogenannten Beamten auf Zeit hauptberuflich beschäftigen. Das ist möglich, wenn der Gemeinderat das so beschließt.
In Rhön-Grabfeld gibt es nur eine Kommune, die nach dieser Definition einen hauptamtlichen Bürgermeister haben muss. Das ist mit etwas über 15 000 Einwohnern Bad Neustadt. Alle anderen Kommunen liegen deutlich unter der 10 000er-Grenze. Trotzdem haben auf Beschluss der jeweiligen Stadt- und Gemeinderäte Bad Königshofen, Mellrichstadt, Bischofsheim, Ostheim Oberelsbach, Hohenroth, Bastheim, Salz und Burglauer einen hauptamtlichen Bürgermeister. Für Salz hat der Gemeinderat allerdings beschlossen, dass es ab der kommenden Wahlperiode wieder einen ehrenamtlichen Bürgermeister geben wird.
Bei den hauptamtlichen Bürgermeistern ist das monatliche Brutto-Grundgehalt, das sich zum Beispiel noch um Familienzulagen erhöhen kann, genau festgelegt und staffelt sich nach der Einwohnerzahl: Mit Besoldungsstufe B3 gibt es für das Bad Neustädter Stadtoberhaupt mit 7171 Euro am meisten. Die Bürgermeister von Mellrichstadt und Bad Königshofen bekommen mit Besoldungsstufe A16 6495 Euro für Kommunen mit 5001 bis 10 000 Einwohnern. Bischofsheim, Ostheim und Hohenroth liegen im Bereich 3001 bis 5000 Einwohner. Ihre Bürgermeister werden nach A15 (5830 Euro) entlohnt, Oberelsbach, Salz und Bastheim sind Gemeinden mit 2001 bis 3000 Einwohnern. Da verdient der Bürgermeister nach A14 (5164 Euro). Schlusslicht ist der Bürgermeister von Burglauer mit A13 (4664 Euro), denn Burglauer hat eine Einwohnerzahl unter 2000.
„Viele ehrenamtliche Bürgermeister reduzieren für ihre Aufgabe die Stunden im Hauptberuf. “
Hiltrud Schumann von der Kommunalaufsicht
Wie Regierungsamtmann Peter Stumpf von der staatlichen Rechnungsprüfung erklärt, kommt bei den Hauptamtlichen außerdem noch eine sogenannte Dienstaufwandsentschädigung dazu. Dafür gibt es einen gesetzlichen Rahmen von 209 bis 687 Euro. Der jeweilige Stadt- oder Gemeinderat legt einen Betrag zwischen diesen Summen für seinen Bürgermeister als Aufwandsentschädigung fest. Er ist in erster Linie für Ausgaben gedacht, die die Repräsentationspflichten des Gemeindeoberhaupts mit sich bringen.
Während bei den hauptamtlichen die Besoldung fest geregelt ist, haben die Gemeinderäte mit ehrenamtlichen Bürgermeistern einen gewissen Spielraum, innerhalb dessen sie festlegen können, was das Ortsoberhaupt verdienen soll. Aber auch dieser Spielraum ist wiederum abhängig von der Gemeindegröße.
Bis 1000 Einwohner (in Rhön-Grabfeld sind das Aubstadt, Großbardorf, Hausen, Hendungen, Herbstadt, Rödelmaier, Sondheim/Rhön, Strahlungen, Unsleben, Willmars) kann der Gemeinderat den Bruttoverdienst des Bürgermeisters zwischen 1072 und 2788 Euro festlegen.
Bis 3000 Einwohner (Fladungen, Großeibstadt, Heustreu, Höchheim, Hollstadt, Niederlauer, Nordheim, Oberstreu, Saal, Sandberg, Schönau, Stockheim, Sulzdorf, Sulzfeld, Trappstadt, Wollbach, Wülfershausen) hat der Gemeinderat die Möglichkeit, für seinen Bürgermeister ein monatliches Grundgehalt zwischen 2681 und 4022 Euro festzulegen.
Wie weit diese Spielräume von den Gemeinderäten ausgenutzt werden hängt laut Schuhmann und Stumpf in der Regel davon ab, wieviel Arbeit ein Bürgermeister zu leisten hat. Da gibt es nämlich deutliche Unterschiede. Habe ein ehrenamtlicher Bürgermeister eine eigene Verwaltung zu führen wie etwa in der Einheitsgemeinde Sandberg, dann sei natürlich wesentlich mehr zu tun, als in einer kleinen Gemeinde einer Verwaltungsgemeinschaft, die sich nicht um die Wasserversorgung oder das Abwasser zu kümmern habe, weil es dafür eigene Zweckverbände gibt, die das erledigen.
Auf der anderen Seite bekommen aber auch Bürgermeister – egal ob haupt- oder ehrenamtlich – zusätzliches Geld, wenn sie einem Verband als Vorsitzende vorstehen. Beim Vorsitzenden einer Verwaltungsgemeinschaft beispielsweise können das zwischen 160 und 670 Euro pro Monat sein.
Auch als ehrenamtliche verdienen Bürgermeister also ganz anständig. Für manche ist es sogar das einzige Gehalt. Dafür sei aber auch viel zu tun, stellen Schuhmann und Stumpf fest. Oft sei es bei den Ehrenamtlichen deswegen sogar so, dass sie in ihrem eigentlichen Hauptberuf die wöchentliche Stundenzahl verringern, um ihren Job als Bürgermeister vernünftig ausführen zu können.